Freie Wähler:Bernhard Pohl hatte 1,29 Promille

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Die Alkoholfahrt des FW-Politikers wird somit als Straftat gewertet

Es wird eng für den Landtagsabgeordneten Bernhard Pohl (Freie Wähler). Der Blutwert bei seiner Alkoholfahrt in der Nacht des 21. Juli habe bei 1,29 Promille gelegen, verlautete es am Montag aus Kreisen der Freien Wähler. Die Staatsanwaltschaft München I wollte den konkreten Wert nicht bestätigen, teilte aber mit, dass er mehr als 1,1 Promille betragen habe. Damit wird die Fahrt nicht als Ordnungswidrigkeit gewertet, sondern als Straftat. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft spricht von "absoluter Fahruntüchtigkeit". Das Strafgesetzbuch sieht für "Trunkenheit im Verkehr" eine Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr vor.

Die Strafe wird sich im Falle Pohls wohl nicht im untersten Bereich bewegen, da er bereits mehrere Verkehrsdelikte begangen hat - und 2006 sogar nach einem Unfall wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in unbekannter Höhe verurteilt wurde. Bei diesem Unfall war Pohl auf der Autobahn A 96 mit überhöhter Geschwindigkeit auf ein Auto aufgefahren. Der Fahrer starb, die Beifahrerin wurde schwer verletzt. Obwohl Pohl damals beteuert hatte, dass ihm das eine Lehre gewesen sei, wurde er nach dem diesjährigen Sommerempfang des Landtags Ende Juli betrunken am Steuer erwischt. Die Staatsanwaltschaft gibt ihm nun noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor sie entscheidet, ob sie einen Strafbefehl erlässt oder Anklage erhebt.

Bei den Freien Wählern (FW) wächst derweil der Unmut über den Umgang mit der Trunkenheitsfahrt. Zwar hatte Pohl schnell eingeräumt, dass er einmal mehr bei einem Verkehrsdelikt erwischt worden war; bis er jedoch Konsequenzen zog, verging eine ganze Weile. Inzwischen lässt er sowohl den Vize-Fraktionsvorsitz im Landtag ruhen als auch sein Amt als Vorsitzender des FW-Bezirks Schwaben. Das Landtagsmandat jedoch hat er bisher nicht aufgegeben. Hubert Aiwanger, Bundes- und Landesvorsitzender der Freien Wähler, sagte am Montag, er werde von Pohl vorerst nicht fordern, das Mandat aufzugeben. Allerdings strebt er für Anfang September eine Sondersitzung der Fraktion an, um über den Vorfall zu sprechen. Aiwanger betonte, diese Position werde er jedenfalls so lange vertreten, wie keine weiteren Details bekannt würden. Zwingend das Mandat verlieren würde Pohl nur, wenn er wegen eines Verbrechens zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt würde. Eine Trunkenheitsfahrt ist jedoch ein Vergehen, das auch mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.

© SZ vom 11.08.2015 / dku, stma - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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