Fördermittel für Kitas:Amt gibt Tipps für Steuertricks

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Amtshilfe beim Tricksen? Davon träumen viele Steuerzahler. Das Sozialministerium gibt Bayerns Kitas nun Ratschläge, wie sie eine Kürzung von Fördermitteln verhindern können. Zuvor gibt es allerdings noch eine Standpauke.

Von Dietrich Mittler

Amtshilfe beim Tricksen, davon mögen viele Steuerzahler träumen. Für Bayerns Kindertagesstätten ist dieser Traum nun Realität geworden. In einem umfassenden Brief, angereichert mit erläuternden Grafiken, gibt das Sozialministerium neuerdings detaillierte Ratschläge, wie die Träger von Kindertageseinrichtungen bei anhaltenden Personalausfällen eine Kürzung von Fördermitteln verhindern können.

Erst im Herbst vergangenen Jahres waren die Regelungen erheblich verschärft worden: Will eine Tagesstätte die Kürzung von Fördermitteln künftig vermeiden, so muss an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Betriebstagen in der Einrichtung das gesamte Fachpersonal anwesend sein. Zuvor reichte ein Tag aus, an dem alle Fachkräfte in der Tagesstätte zum Dienst antreten mussten.

"Unechte Schließtage"

Nach wie vor ist das Ministerium von der Zweckmäßigkeit der strengeren Regelung überzeugt und hebt, bevor es selbst die absolut legalen Tricks zur Vermeidung von Kürzungen gibt, zu einer Standpauke an: Bei einem Fördervolumen von mehr als zwei Milliarden Euro für die Kinderbetreuung könne "auf ein Mindestmaß an Vorgaben nicht verzichtet werden". Ausfälle des pädagogischen Personals - etwa durch Krankheit, Urlaub, Freistellung in der Schwangerschaft, Kündigung oder Fortbildung - seien von den Trägern der Tagesstätten einzukalkulieren. Zum Beispiel bewahre ein System von Ersatzkräften vor personeller Unterbesetzung.

Allerdings können sich viele kleinere Einrichtungen gar keine "Springer" leisten. Für sie ist wohl letztlich die ministerielle Handreichung gedacht, die sie vor womöglich existenzbedrohenden Mittel-Kürzungen bewahren soll. So etwa könne eine Tagesstätte - um die Fünftagesfrist zu überbrücken - auf "unechte Schließtage" zurückgreifen. Im Gegensatz zu den "echten Schließtagen" werden dann die Kinder sehr wohl in der Einrichtung betreut. Aber in diesem Fall bleibt die personelle Unterbesetzung ohne Konsequenzen, denn es handelt sich ja nicht um einen regulären "Betriebstag", an dem die Bestimmungen voll gelten.

© SZ vom 19.02.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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