Der Angeklagte im Indizienprozess um die Entführung der kleinen Ursula Herrmann wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch der Verurteilte will das Urteil nicht akzeptieren.
Die Entführung und der Tod der zehnjährigen Ursula Herrmann vor fast 30 Jahren beschäftigen erneut die Justiz: Gegen das Urteil im Indizienprozess um die Entführung der kleinen Ursula Herrmann hat der Verteidiger des Verurteilten Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Rechtsanwalt Walter Rubach bestätigte einen entsprechenden Bericht in der Augsburger Allgemeinen.
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Rechtsanwalt Walter Rubach gibt nach dem Prozess Auskunft vor den Medien. (© Foto: dpa)
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Für die inhaltliche Begründung dieses Schritts werde er das schriftliche Urteil abwarten. Ein 59- Jähriger war wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Ob die Revision zugelassen wird, muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.
Der Verurteilte hatte nach Auffassung des Landgerichts Augsburg im Jahr 1981 die zehnjährige Ursula entführt und in eine im Wald vergrabene Kiste gesperrt. Das Mädchen war Stunden später erstickt, aber erst 19 Tage später von der Polizei gefunden worden. Hauptbeweis für die Verurteilung war ein bei dem Angeklagten beschlagnahmtes Tonband, mit dem nach Überzeugung des Gerichts die Erpresseranrufe gemacht worden waren.
Rubach berichtete, praktisch täglich gingen Briefe bei ihm ein, in denen Menschen andeuteten, den wahren Täter zu kennen. Diesen müsse er pflichtgemäß nachgehen. Einen aus seiner Sicht ernstzunehmenden Hinweis habe er bereits an die Staatsanwaltschaft weitergereicht.
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(dpa/ddp-bay/wolf/cgn)
Die neueste Antwort
Die Revision in Strafsachen ist kein Zulassungsrechtsmittel. Sie bedarf also entgegen der obigen Meldung nicht der Zulassung durch den BGH, sondern ist gegen Urteile der Strafkammern per se statthaft. Sollte die Revison aus irgendeinem Grund unzulässig sein, dann verwirft sie der BGH.