Fall Mollath:OLG lehnt Beschwerde von Anwalt ab

Gustl Mollath. Eine Beschwerde seines Anwalts wurde nun abgelehnt. (Foto: dpa)

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat eine Beschwerde des Anwalts von Gustl Mollath zurückgewiesen. Gerhard Strate hatte einen Richter aus Regensburg als befangen abgelehnt - weil dieser schon einmal mit dem Fall Mollath befasst war.

Von Olaf Przybilla

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat eine Beschwerde des Anwalts von Gustl Mollath, Gerhard Strate, abgelehnt. Strate hatte einen der drei Richter der 7. Strafkammer in Regensburg als befangen abgelehnt, weil dieser mit der Causa schon einmal befasst gewesen sei.

Der Richter hatte an einem Kostenbescheid für einen Zeugen mitgewirkt, der eine Aussage nachgereicht hatte. Diese Aussage hatte die 7. Strafkammer als Antrag auf Wiederaufnahme gewertet und dem Zeugen Kosten auferlegt, weil dieser als Privatperson gar nicht antragsberechtigt sei. Die nachgereichte Aussage gilt inzwischen als wichtiger Wiederaufnahmegrund.

Den Antrag Strates hatte die 7. Strafkammer abgelehnt, das OLG hat diese Entscheidung nun bestätigt. Strates Beschwerde sei unzulässig. Das Landgericht Regensburg hatte zuletzt darauf verwiesen, dass Strates Beschwerde die Entscheidung des Gerichts, ob es zu einer Wiederaufnahme kommt, verzögere. Nach der OLG-Entscheidung wolle man nun zeitnah entscheiden.

© SZ vom 23.07.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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