Fall Mollath:Anwalt zeigt Richter und Klinikleiter wegen Freiheitsberaubung an

Gustl Mollaths Anwalt hält die Zwangseinweisung seines Mandanten in die Psychiatrie für verfassungswidrig. Von "verbotenen Vernehmungsmethoden" und "Aussageerzwingungshaft" spricht Gerhard Strate. Dadurch sollte Mollath mürbe gemacht werden. Einen Amtsrichter und einen Klinikarzt hat Strate jetzt angezeigt.

Von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer

Die Polizisten gingen auf Nummer sicher und legten Gustl Mollath Handschellen an. Die Nacht vom 13. auf 14. Februar 2005 musste der Nürnberger sogar in Polizeigewahrsam verbringen, ehe die Beamten ihn gefesselt in die Klinik für forensische Psychiatrie nach Bayreuth verfrachteten. Das Amtsgericht Nürnberg hatte Mollath noch vor einem Urteil kurzerhand dorthin eingewiesen; "zur Beobachtung", wie es offiziell hieß. Vor allem aber gegen seinen erklärten Willen. Fünf Wochen wurde Mollath in Bayreuth offenbar rund um die Uhr beobachtet. Akribisch wurde jede Verhaltensweise und scheinbar jedes seiner Worte notiert - und später in der Regel gegen ihn verwendet.

Ein Vorgehen, mit dem Gericht und Klinik womöglich gegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes verstoßen haben. Und das obendrein die grundsätzliche Frage aufwirft, wie schnell man eigentlich gegen seinen Willen und noch vor einem abschließenden Urteil in der geschlossenen Psychiatrie landen kann.

Der Vorgang nährt auch die Zweifel daran, ob im Fall Mollath alles mit rechten Dingen und vor allem rechtsstaatlich korrekt zugegangen ist. Wie mehrfach berichtet, sitzt der 56-Jährige seit fast sieben Jahren in der geschlossenen Psychiatrie. Gerichte und Gutachter attestierten Mollath immer wieder gemeingefährliche Wahnvorstellungen. Bislang begründeten sie diese ganz wesentlich damit, dass Mollath ständig von illegalen Geschäften bei der Hypo-Vereinsbank (HVB) in Nürnberg rede, wo seine Ex-Frau als Vermögensberaterin arbeitete. Niemand glaubte Mollath.

Bis im November vorigen Jahres ein geheimer, HVB-interner Bericht von 2003 bekannt wurde, in dem Mollaths Vorwürfe in weiten Teilen als zutreffend eingestuft wurden. Nachdem dies und immer weitere fragwürdige Details aus den Verfahren bekannt wurden, arbeitet die Staatsanwaltschaft Regensburg derzeit an einem Wiederaufnahmeantrag des Verfahrens.

Mollaths Unterbringung bis zum heutigen Tag beruht auf einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg von 2006. Die von seinem Anwalt Strate nunmehr angezeigte fünfwöchige Unterbringung zur angeblichen Beobachtung erfolgte also bereits mehr als ein Jahr zuvor, während die Untersuchungen und Verfahren noch liefen. Anwalt Strate spricht von "verbotenen Vernehmungsmethoden"; die Zwangseinweisung müsse gedeutet werden als verbotene "Aussageerzwingungshaft".

Osmani-Brüder verurteilt

Gerhard Strate, der Anwalt von Gustl Mollath, hat Strafanzeige gegen einen Amtsrichter und einen Klinikarzt gestellt. Strate ist einer von zwei Anwälten, die Mollath inzwischen vertreten.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

"Nur ein Ziel: Mollath mürbe machen"

Denn sie habe allein dem Ziel gedient, "Mollath durch die Zwangssituation mürbe zu machen und zur Aufgabe seiner Weigerungshaltung zu bringen", schreibt Strate in seiner Strafanzeige, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Sie richtet sich gegen den damals zuständigen Amtsrichter sowie den Bayreuther Klinikchef und späteren Mollath-Begutachter Klaus Leipziger. Beiden wirft Strate schwere Freiheitsberaubung vor. Amtsrichter E. war am Montag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen; die für ihn zuständige Nürnberger Justizpressestelle wollte sich auf Anfrage der SZ ebenso wenig äußern wie der Bayreuther Klinikchef Leipziger.

Der Richter und der Psychiater sollen eine Grundsatzentscheidung des höchsten deutschen Gerichtes sträflich ignoriert haben. Demnach darf ein Beschuldigter nur dann für längere Zeit während eines Verfahrens zur Beobachtung in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden, wenn er dem zustimmt. Eine Totalüberwachung mit dem Ziel, neue Erkenntnisse für das laufende Verfahren zu gewinnen, sei unzulässig. Für diese Argumentation erhält Strate Rückendeckung aus berufenem Munde: von der Frankfurter Strafrechts-Professorin Dorothea Rzepka.

"Erst einmal das Grundgesetz lesen"

Sie hatte jene Verfassungsgerichtsentscheidung, auf die sich Mollaths Anwalt beruft, mehrfach in juristischen Fachblättern kommentiert. Strates Argumentation könne man nicht leicht aus der Welt schaffen, sagte Rzepka der SZ. Denn darin sei die Maßgabe der Verfassungsrichter "differenziert und fundiert eingearbeitet".

Deren Spruch stammt vom Herbst 2001. Er fiel in Zusammenhang mit einem der spektakulärsten Prozesse um Wirtschaftskriminalität, den Betrugsfall Flowtex. Ein Verantwortlicher der gleichnamigen Firma sollte zwangsbegutachtet werden. Er wollte nicht, doch das Gericht wies ihn ein. Zu Unrecht, wie das Bundesverfassungsgericht später befand. Es monierte eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes.

Nun sind solche höchstrichterlichen Beschlüsse fortan bindend. Amtsrichter E. und Gutachter Leipziger hätten die vielfach publizierte Entscheidung kennen und sich daran halten müssen, argumentiert Strate. Die Strafrechtsprofessorin Rzepka spricht von einer "hohen Vergleichbarkeit" der beiden Fälle. Der Untersuchte dürfe nicht zum bloßen Objekt wissenschaftlicher Untersuchungen, sozusagen zur "Laborratte" der forensischen Psychiatrie gemacht werden, schrieb sie einmal.

Mollath wurde die fünfwöchige Zwangsunterbringung mit zum Verhängnis. Im späteren Gutachten verwies Leipziger zwar darauf, dass Mollath Untersuchungen abgelehnt habe. Doch das scheint niemanden wirklich interessiert zu haben. Immer wieder wurden ihm "weitere Untersuchungen und Gespräche" angekündigt. Mollath wurde darüber offenbar wütend und machte seinem Ärger Luft. Einem Stationsarzt riet er, "erst einmal das Grundgesetz zu lesen". In den Klinikakten wird dieses Verhalten Mollaths als "paralogisch" ausgelegt. Sprich: als vernunftwidrig.

Strate wirft Leipziger nun vor, die Weigerung Mollaths, sich untersuchen zu lassen, ignoriert zu haben. Die Staatsanwaltschaft soll jetzt prüfen, ob Leipziger stattdessen den zuständigen Amtsrichter unverzüglich hätte informieren müssen.

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth prüfte freilich schon einmal den Vorwurf, Leipziger habe sich einer Freiheitsberaubung schuldig gemacht. Damals kam sie zu dem Ergebnis, von einer Totalbeobachtung Mollaths könne keine Rede gewesen sein. Leipziger habe seinem Gutachten durchaus die Beobachtungen des Klinikpersonals zugrunde legen dürfen. Diese Begründung ficht Strate nun an: In der richterlichen Anordnung hätte ein Untersuchungskonzept zugrunde gelegt werden müssen, aus dem hervorgehe, welche Beobachtungen überhaupt geeignet sein könnten, eine Persönlichkeitsstörung zu attestieren.

Dass keine Totalbeobachtung vorlag, bestreitet Strate ebenso: Immerhin finde sich in den Klinikakten, dass Mollath sich seit Jahren nur von Bio-Produkten ernähre; auch dass er sich lediglich mit Kernseife wasche, einiger Allergien wegen; und dass Mollath zwölf Tage nach seiner Einlieferung "in seinem Zimmer Weißbrot und Käse sowie Tee zu sich genommen" habe.

So spektakulär Gustl Mollath übrigens in Handschellen im Bezirkskrankenhaus Bayreuth eingeliefert wurde, so banal geriet seine Rückreise in seine Heimatstadt Nürnberg fünf Wochen später. Mollath fuhr allein und mit der Eisenbahn.

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