Bundesratsinitiative:CSU will Gesichtsschleier vor Gericht verbieten

Bayern fordert ein Verbot von Gesichtsschleiern in Gerichtsverfahren. Eine entsprechende Bundesratsinitiative brachte das Kabinett am Dienstag auf den Weg. Ziel ist eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung. Dabei gehe es um kein generelles Burka-Verbot, betonte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU). "Es geht nicht um persönliche oder religiöse Überzeugungen. Es geht uns ausschließlich um die ordentliche Durchführung eines Gerichtsverfahrens." Eine Kleiderordnung für Zeugen gibt es nicht. Zwar kann die Abnahme eines Gesichtsschleiers "im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen" angeordnet werden. Die Gerichte und die Betroffenen bräuchten aber Gewissheit. Justizminister Winfried Bausback (CSU) betonte: "Der Rechtsstaat braucht in Gerichtssälen einen unverhüllten Blick in das Gesicht und auf die Wahrheit." Wer etwa als Zeuge geladen sei, solle dem Richter in aller Regel auch sein Gesicht zeigen müssen - damit dieser entscheiden könne, ob er dem Zeugen glaube oder nicht. "Denn es kommt nicht nur darauf, was ein Zeuge sagt, sondern auch wie er es sagt: Wird der Zeuge rot im Gesicht? Zuckt der Zeuge bei einer Frage zusammen? Hat er Schweißperlen auf der Stirn? All das kann wichtig sein, um die Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu beurteilen." Zuletzt hatte sich eine Muslimin vor dem Münchner Amtsgericht geweigert, ihren Nikab, einen Gesichtsschleier, abzulegen. Der Richter ließ sie gewähren: Sie durfte in kompletter Verhüllung aussagen, nur ihre Augen waren zu sehen. Im Berufungsprozess zeigte die Zeugin dann den Verfahrensbeteiligten ihr Gesicht; dem Publikum blieb es verborgen.

© SZ vom 22.06.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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