Bad Wiessee:Zweitwohnungssteuer neu berechnet

Nachdem die Gemeinde Bad Wiessee im Dezember mit ihrer bisherigen Regelung zur Zweitwohnungssteuer vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert war, haben die Gemeinderäte nun eine neue Berechnungsweise beschlossen. Demnach verlangt die Gemeinde als Zweitwohnungssteuer nun zwölf Prozent der Kaltmiete, die der Eigentümer fiktiv für die Wohnung einnehmen könnte. Auf diese Regelung, die schon für das laufende Jahr gilt, haben sich alle Gemeinden im Tegernseer Tal verständigt. Zuvor war die Steuer dort wie in vielen anderen bayerischen Gemeinden auch nach einem Stufenmodell erhoben worden. Die Richter hatten das Bad Wiesseer Modell - und damit indirekt auch das der meisten anderen Gemeinden - als zu grob verworfen.

© SZ vom 22.03.2018 / kpf - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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