Augsburger Polizistenmord:Mutmaßlicher Mörder soll in die Forensik

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Ist Raimund M. (links) verhandlungsfähig? Sechs Wochen lang soll er nun in der forensischen Psychiatrie beobachtet werden. (Foto: Marc Müller/dpa)

Verhandlungsunfähig wegen Parkinson? Im Prozess um den Augsburger Polizistenmord ist das Verfahren gegen Raimund M. ausgesetzt worden. In einer forensischen Klinik soll nun geklärt werden, ob das wirklich nötig ist. Die Staatsanwaltschaft hofft, den 60-Jährigen doch noch vor Gericht stellen zu können.

Von Stefan Mayr

Das Landgericht Augsburg hat die vorübergehende Unterbringung des zweiten Angeklagten im Augsburger Polizistenmordprozess in der forensischen Psychiatrie angeordnet. Raimund M. soll in der Klinik in Haar bei München bis zu sechs Wochen lang beobachtet werden. Am Ende der Untersuchung soll feststehen, ob der 60-Jährige weiterhin verhandlungsunfähig ist oder nicht.

Damit unternimmt die Strafkammer einen neuen Anlauf, den Angeklagten wieder vor Gericht zu stellen. Das Verfahren gegen ihn war im November abgetrennt und vorübergehend ausgesetzt worden, nachdem er von einem Sachverständigen wegen seiner Parkinsonerkrankung für verhandlungsunfähig erklärt worden war. Dieses Gutachten ist allerdings umstritten, so hat die Witwe des getöteten Polizeibeamten ein zweites gefordert. Ihr Anwalt Walter Rubach warf dem Mediziner vor, auf einen Simulanten hereingefallen zu sein.

Ob der Angeklagte tatsächlich von der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim nach Haar verlegt wird, ist allerdings noch offen. Seine Verteidiger prüfen, ob sie Beschwerde gegen den Unterbringungsbeschluss einlegen. "Meiner Meinung nach sind die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben", sagt Anwalt Werner Ruisinger. Sollten sie tatsächlich Rechtsmittel anstrengen, hätten diese aufschiebende Wirkung. Letztlich müsste das Oberlandesgericht München entscheiden, ob die Unterbringung rechtens ist.

Sollte das OLG grünes Licht geben und sollten anschließend die Psychiater feststellen, dass Raimund M. wieder verhandlungsfähig ist, dann könnte der Prozess im schnellsten Falle im Mai beginnen. Nach der monatelangen Unterbrechung muss die Verhandlung gegen M. nochmals komplett neu aufgerollt werden. Falls es zu einem neuen Prozess kommt, wird der umstrittene Sachverständige daran wohl nicht mehr mitwirken. Er hat angekündigt, aus Zeitgründen nicht mehr zur Verfügung zu stehen.

Raimund M. und seinem Bruder Rudi R., 58, wird vorgeworfen, im Oktober 2011 nach einer nächtlichen Verfolgungsjagd den Polizisten Mathias Vieth mit mehreren Kugeln erschossen zu haben. Ende Februar verurteilte das Landgericht den jüngeren Bruder wegen Mordes zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung. Seine Verteidiger haben Revision angekündigt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss der 58-Jährige voraussichtlich den Rest seines Lebens im Gefängnis bleiben.

© SZ vom 19.03.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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