Darf ein gehbehinderter Mensch in einer Kleingartenanlage Mofa fahren? Mit dieser Frage musste sich das Amtsgericht Augsburg beschäftigen. Ergebnis: Er darf - aber nur zu bestimmten Zeiten. Der 71-jährige Pächter war so schlecht zu Fuß, dass er die hundert Meter bis zu seinem Schrebergarten nur noch mit dem Mofa schaffte. Der Verpächter verbot ihm das mit der Begründung, der Lärm und die Luftverschmutzung seien für die anderen Gartler nicht zumutbar. Der Pächter klagte gegen das Verbot und bekam teilweise Recht. Künftig darf er einmal täglich durch die Gartenanlage knattern, aber höchstens mit Tempo fünf und nicht während der Mittagsruhe. Menschenunwürdig sei es, wenn sich der Pächter von Freunden mit einer Sackkarre zum Garten transportieren lassen müsse. Diese Variante hatte das Gericht bei einem Ortstermin getestet.
Augsburg:Mit dem Mofa in den Garten
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