Weil er mit seinem Hakenkreuz-Tattoo angegeben hat, ist ein 29-Jähriger zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Die Anklage vor dem Amtsgericht Augsburg lautete: Verdacht auf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Er hatte im März in einer Kneipe zu nächtlicher Stunde seinen Pullover ausgezogen, um anderen Gästen seine Hakenkreuz-Tätowierung auf der rechten Schulter zu präsentieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Augsburg:Hakenkreuz auf der Schulter
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