Augsburg:Einbrecher kann Tiefkühlpizza nicht widerstehen - und wird geschnappt

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Wenn Sie bei diesem Anblick schwach werden, sollten Sie sich besser nicht als Einbrecher versuchen. (Foto: dpa)

Der Beutezug war erfolgreich, aber der Appetit eines Diebes in Augsburg war offenbar zu groß. Nun steht der Mann vor Gericht.

Glosse von Stefan Mayr

Tiefkühlpizza essen oder nicht essen? Über diese Frage kann man sich trefflich streiten. Sie wurde in den Sechzigerjahren in den USA erfunden, längst hat sie sich auch auf Bayerns Esstischen ausgebreitet. Die Diskussion um das runde Schnellgericht dreht sich in der Regel um Esskultur im Allgemeinen und die Themen Geschmack, Gesundheit und Analogkäse im Besonderen.

Um den einen oder anderen familieninternen Generationenkonflikt zu befrieden, hier ein vorweihnachtlicher Kompromissvorschlag: An Heiligabend muss sie vielleicht nicht unbedingt sein, ansonsten gilt: Immerhin geht sie schnell und macht satt.

Fernseher, Ehering - und eine Pizza

Genau das hat sich neulich wohl ein Einbrecher in Augsburg gedacht. Er war im Stadtzentrum in eine Wohnung eingedrungen, indem er kurzerhand das Türschloss aus der Verankerung schlug. Dann suchte er nach Beute. Er fand einen Plasma-Fernsehgerät und einen Ehering. Nicht schlecht für einen durchschnittlichen Bruch, möchte man meinen. Doch der Dieb war offenbar noch nicht zufrieden. Er warf einen gierigen Blick in die Tiefkühltruhe. Und erblickte eine Tiefkühlpizza. Dann entpackte er sie, bereitete sie zu und verzehrte sie noch an Ort und Stelle. Eiskalte Aktion, echt fette Beute.

Aber das Ende der Geschichte wird dem Herren weniger geschmeckt haben. Er wurde gefasst, am Mittwoch muss er auf der Anklagebank des Amtsgerichts Augsburg Platz nehmen. Wenn es dumm läuft, muss er in den nächsten Monaten erst einmal mit dem Essen einer Justizvollzugsanstalts-Kantine vorliebnehmen.

Unwiederbringlich zerstört

Das Strafmaß hängt dabei auch davon ab, ob ein Täter das Diebesgut wieder an den Geschädigten zurückgibt oder nicht. Ehering und Fernseher sind sichergestellt, die Pizza dagegen ist unwiederbringlich, nun ja, zerstört. Ob und wie sehr das die Strafe vergrößert, muss nun die Amtsrichterin entscheiden. Welche Konsequenzen die Einbrecher-Branche aus diesem Fall zieht, ist ebenfalls offen.

Eines allerdings steht schon vor dem Urteil fest: Alle Menschen, die an ihrem TV-Gerät und ihrem Ehering hängen, tun künftig gut daran, immer eine Tiefkühlpizza gut sichtbar im Gefrierfach aufzubewahren. Egal, ob sie sie irgendwann essen oder nicht.

© SZ vom 07.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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