Neuerteilung einer Fahrerlaubnis:Was kann ich tun, wenn mir der Führerschein entzogen worden ist?

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Nicht jeder muss gleich zur MPU: Wer seinen Führerschein wiederhaben möchte, sollte sich allerdings gut informieren. Eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen ist nicht einfach und stark vom individuellen Fall abhängig.

Von Julia Halbig

Bisher verlor ein Autofahrer ab 18 Punkten in Flensburg seinen Führerschein. Mit der Reform der "Verkehrssünderdatei" ab dem 1. Mai 2014 liegt die Grenze bei acht Punkten. Wenn diese erreicht sind, entzieht die nach Landesrecht zuständige Behörde die Fahrerlaubnis. Darüber hinaus ordnet ein Gericht auch eine Frist an, während der kein Führerschein ausgestellt werden darf. Die Länge der sogenannten Sperrfrist lässt sich aus dem Urteil entnehmen.

Da mit dem Entzug die bisherige Fahrerlaubnis erlischt, muss erneut ein Antrag gestellt werden. Die Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz prüft, ob der Antragsteller geeignet ist oder ob Bedenken bestehen. Treten Sie frühzeitig mit der Behörde in Kontakt und erfragen Sie, ob ein Gutachten erforderlich ist. Wer seinen Führerschein zum Beispiel wegen einer Drogenabhängigkeit verloren hat, muss eventuell nachweisen, dass er nicht mehr süchtig ist. In Einzelfällen gibt es auch nur eine neue Fahrerlaubnis, wenn die theoretische und praktische Führerscheinprüfung noch einmal abgelegt wird. Die Entscheidung über eine Neuerteilung ist stark vom jeweiligen Fall abhängig. Die Führerscheinstellen bieten daher in der Regel eine individuelle Beratung an.

Wenn das Risiko für eine erneute Auffälligkeit besonders hoch ist, wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Zum Beispiel Personen, die häufiger Verstöße unter Alkoholeinfluss begangen haben, müssen in der Regel daran teilnehmen. Eine gute Vorbereitung auf das Gutachten - das auch als "Idiotentest" bekannt ist - empfiehlt sich. Weitere Informationen zur MPU gibt es zum Beispiel bei der Bundesanstalt für Straßenwesen oder beim TÜV Süd. Eine kostenlose Broschüre stellt der ADAC hier bereit.

Führerschein aus dem Ausland birgt Risiken

Ein neuer Führerschein in Deutschland kann in manchen Fällen unerreichbar erscheinen. Da liegt der Gedanke nahe, sich in den europäischen Nachbarländern nach anderen Möglichkeiten umzusehen. Die 3. Führerschein-Richtlinie der EU hat den sogenannten Führerscheintourismus stärker reguliert, einzelne Fälle gibt es aber noch. Wer einen Führerschein im Ausland in Erwägung zieht, sollte äußert kritisch mit reißerischen Angeboten umgehen, die oft die rechtliche Problematik verschleiern. Es empfiehlt sich, Rat bei einem Fachanwalt zu holen, der sich mit der aktuellen Gesetzeslage auskennt.

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