Führerschein: Ende der Modellphase:Mit 17 ans Steuer

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Wegen guter Erfahrungen beim Modellversuch "begleitetes Fahren" wird das Führerscheinalter herabgesetzt.

Michael Bauchmüller

Der Führerschein mit 17 wird Gesetz. Alle Erkenntnisse aus Modellversuchen sprächen dafür, die zunächst befristete Regelung "zum 1. Januar 2011 in das Dauerrecht" zu überführen, heißt es in einem Gesetzentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium. Er liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Das Bundeskabinett will das Gesetz Anfang August beschließen, die Verabschiedung gilt als sicher. Auch aus den Ländern gibt es keine ernsthaften Vorbehalte.

Der Führerschein mit 17, 2004 als Modellversuch in Niedersachsen gestartet, wird Gesetz - gute Erfahrungen machen's möglich. (Foto: ddp)

Das "begleitete Fahren mit 17", kurz BF 17, war 2004 als Modellversuch zunächst in Niedersachsen eingeführt worden, nach und nach folgten auch die anderen Länder. Mittlerweile dürfen Jugendliche überall in Deutschland schon mit 17 den Führerschein machen. Autofahren dürfen sie aber nur, wenn ein Erwachsener mitfährt, der zuvor namentlich benannt werden muss. Erst mit 18 dürfen sie dann ein Auto ganz allein steuern. In Niedersachsen etwa ist mittlerweile mehr als jeder dritte Fahranfänger noch nicht volljährig. Die Modellphase läuft Ende dieses Jahres aus.

Die Ergebnisse seien aber so positiv, dass sie eine dauerhafte Einführung rechtfertigten, sagt Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). "Es bringt mehr Verkehrssicherheit für junge Fahranfänger, die Fahrkompetenz verbessert sich erheblich", sagte er der SZ. Das zeigten auch Untersuchungen des Bundesamtes für Straßenwesen.

Einmal volljährig und allein am Steuer, fielen die jungen Autofahrer seltener mit Verstößen auf als Gleichaltrige, die erst mit 18 den Führerschein machen. Auch registrierte die Behörde 22 Prozent weniger Unfälle bei den Teilnehmern des Modellversuchs. "Letztendlich profitieren beide Seiten davon", sagte FDP-Verkehrspolitiker Patrick Döring. So könne mancher Begleiter beim Mitfahren seine alten Regelkenntnisse auffrischen.

Auch in den Ländern zeichnet sich kein ernsthafter Widerstand gegen das Gesetz ab. Baden-Württemberg etwa, das lange skeptisch war und erst 2008 dem Modellversuch beigetreten war, will das Vorhaben passieren lassen. "Wir begrüßen den Gesetzentwurf", hieß es im dortigen Verkehrsministerium.

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Änderungswünsche gebe es nicht. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Auch der ADAC befürwortet das Vorhaben. "Wir waren anfangs nicht begeistert", sagte ein Sprecher, "haben uns aber eines Besseren belehren lassen."

Stärker als bisher sollen allerdings künftig auch die Konsequenzen von Verstößen deutlich gemacht werden, heißt es in dem Entwurf. Wird ein 17-Jähriger ohne seinen Begleiter am Steuer ertappt, verliert er demnach nicht nur den Führerschein. Hinzu kommt ein Bußgeld und eine längere Probezeit. Den Führerschein erhält er anschließend nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar zurück, wie es auch andere Verkehrssünder hinter sich bringen müssen.

Unterdessen nahmen Pläne der Koalition, die neue Führerscheinklasse AM schon 15-Jährigen zu öffnen, eine weitere Hürde. Der Verkehrsausschuss des Bundestages stimmte dem Vorhaben am Mittwoch zu, ungeachtet der Widerstände aus der Opposition. Schon diesen Donnerstag soll der Bundestag den Antrag der Koalition annehmen. Die Klasse AM umfasst unter anderem Mopeds und Quads mit einer Geschwindigkeit bis 45 Stundenkilometer. Bisher gibt es diesen Führerschein erst mit 16 Jahren.

© SZ vom 08.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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