Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union war unmissverständlich: Der Weichmacher Bisphenol A (BPA) sei weiterhin als "besonders besorgniserregender Stoff" zu behandeln, urteilten die Richter diesen Sommer. Sie wiesen damit eine Klage des Branchenverbands Plastics Europe ab, der die Bewertung der Chemikalie angefochten hatte, und bestätigten stattdessen die Einschätzung der Europäischen Chemikalienagentur (Echa), die BPA 2016 als "reproduktionstoxisch" eingestuft hatte.
Toxikologie:Die neuen Gifte
Kunden meiden Produkte mit dem Plastikbestandteil BPA, die Industrie verzichtet zusehends darauf. Doch die neuen Ersatzstoffe stören wohl ebenfalls das menschliche Hormonsystem.
Von Tobias Herrmann
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