Bürgerbegehren:Tierschützer sind gegen Taubentötung erfolgreich

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Eine Taube startet vor dem grauen Himmel von einem Laternenmast, auf dem sich sechs weitere Artgenossen niedergelassen haben. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)

In ihrem Kampf gegen die geplante Tötung von Limburger Stadttauben haben Tierschützer eine wichtige Hürde genommen. Ein Bürgerbegehren fand genügend Unterstützer, nun liegt der Ball bei den Stadtverordneten.

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Limburg (dpa/lhe) - Tierschützer haben sich mit ihrem Bürgerbegehren erfolgreich gegen die geplante Tötung von Stadttauben in Limburg gewandt. Von den insgesamt 4436 bis 23. Januar eingereichten Unterschriften seien 3310 gültig und damit mehr als die erforderliche Anzahl von 2672 Unterschriften, teilte die Stadt am Dienstag mit. Nun liege die Entscheidung bei der Stadtverordnetenversammlung, ob ein Bürgerentscheid erfolge oder sie ihren Beschluss zur Tötung der Tauben von Mitte November aufhebe.

Seinerzeit hatten die Limburger Stadtverordneten mehrheitlich beschlossen, dass die Zahl der Tauben in der Domstadt durch eine gezielte Tötung per Genickbruch begrenzt werden soll. Es folgten Proteste von Tierschützern und die Unterschriftensammlung. Aus einer Zählung war zuvor hervorgegangen, dass es in Limburg rund 700 Tauben gibt. Um einen Bürgerentscheid durchzusetzen, mussten zehn Prozent der Limburger Wahlberechtigten für das Bürgerbegehren unterschreiben, was der genannten Zahl von 2672 Unterschriften entspricht.

Am 19. Februar werde die Stadtverordnetenversammlung in einer Sondersitzung über das Thema beraten, hieß es von der Stadt. Dies sei erforderlich, damit ein möglicher Bürgerentscheid mit der Europa- und Landratswahl am Sonntag, 9. Juni, stattfinden könne. Ein Bürgerentscheid muss an einem Sonntag innerhalb von drei bis sechs Monaten nach der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung zu seiner Durchführung erfolgen.

Falls es dazu kommt, können die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aus Limburg mit Ja oder Nein stimmen. Die Taubenschützer würden den Bürgerentscheid für sich entscheiden, wenn die Mehrheit der Wahlberechtigten mit Ja stimmt. Zugleich muss diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der dann wahlberechtigten Bevölkerung der Stadt entsprechen. Würde dieses Quorum von einem Viertel der Stimmberechtigten beim Bürgerentscheid weder von den Ja- noch von den Nein-Stimmen erreicht, hätte die Stadtverordnetenversammlung die Angelegenheit zu entscheiden.

© dpa-infocom, dpa:240130-99-810648/3

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