Tierschutz:Gericht bestätigt: Frau darf maximal vier Haustiere halten

Eine junge Katze sitzt in einem Gebüsch. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild)

Zahlreiche Hunde und Katzen sollen von einer Frau vernachlässigt worden sein. Nach einer Kontrolle wurde ihr die Haltung von maximal vier Tieren erlaubt. Dagegen wehrte sie sich - jedoch erfolglos.

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Friedberg/Gießen (dpa/lhe) - Eine Frau im Wetteraukreis darf aus Tierschutzgründen maximal vier Hunde oder Katzen halten. Die von der Kreisverwaltung ausgesprochene Haltungsbeschränkung sei rechtmäßig, teilte das Verwaltungsgericht in Gießen am Donnerstag mit (Az. 4 L 840/24.GI). Die Frau habe „die Grundbedürfnisse der von ihr gehaltenen Tiere wiederholt und grob vernachlässigt und den Tieren hierdurch erhebliche und länger anhaltende Leiden zugefügt“. Unter anderem seien Wasser- und Futternäpfe mit Kot verunreinigt, die Katzentoiletten erheblich verdreckt sowie die Haltungsbedingungen „beengt“ gewesen. Die Frau hatte sich gegen den Bescheid mit einem Antrag beim Verwaltungsgericht gewehrt, dessen Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig.

In ihrem Haus im Wetteraukreis hatte sie im vergangenen Herbst fast 30 Hunde und Katzen gehalten. Bei einer Kontrolle nach einer anonymen Anzeige wurde ihr neben regelmäßigen Reinigungsarbeiten unter anderem auferlegt, den Bestand bis zum Ende des Jahres auf höchstens vier Tiere zu reduzieren. Als Grund gab der Kreis an, die Frau sei mit den vielen Hunden und Katzen völlig überfordert. Bei einer erneuten Kontrolle Anfang des Jahres wurden 16 Tiere vorgefunden, unter anderem die Böden waren weiterhin mit Kot verunreinigt.

© dpa-infocom, dpa:240411-99-639474/2

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