Regierung:Innenminister: Präventivgewahrsam in Einzelfällen anwenden

Ein Aktivist klebt seine Hand mit Sekundenkleber auf der Straße fest. (Foto: Carsten Koall/dpa/Archivbild)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Wiesbaden (dpa/lhe) - Das hessische Innenministerium warnt Klimaaktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ vor einer Eskalation ihrer Proteste. „Die hessische Polizei ist entschlossen, den Präventivgewahrsam bei vorangekündigten Aktionen der Protestgruppe „Letzte Generation“ oder anderer Protestgruppen konsequent anzuwenden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind“, teilte das hessische Innenministerium den VRM-Zeitungen und -Portalen auf Anfrage mit.

Der sogenannte präventive Gewahrsam ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Hessen sind dem Bericht zufolge bis zu sechs Tage Vorbeugehaft möglich, allerdings nur auf richterliche Anordnung. Ein zentrales Ziel sei es dabei, „die Bürgerinnen und Bürger vor den durch die rechtswidrigen Aktionen verursachten Beeinträchtigungen und Gefahren zu schützen“, sagte ein Sprecher von Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) den VRM-Zeitungen und -Portalen.

In Bayern können Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung sogar bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden.

© dpa-infocom, dpa:221127-99-683660/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: