Kabinettsbeschluss:Tierheime in Sachsen erhalten mehr Förderung

Sächsischer Landtag steht an einem Gitter am hintern Teil des Parlamentsgebäudes. (Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa)

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Dresden (dpa/sn) - Die Tierheime in Sachsen können zukünftig für ihre Personal- und Betriebsausgaben eine höhere Förderung erhalten. Bisher war die Fördersumme auf bis zu 5800 Euro jährlich pro Tierheim begrenzt - künftig ist eine Förderung bis zu einer Gesamtsumme von 10.000 Euro pro Jahr pro Tierschutzverein möglich, wie das Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am Dienstag mitteilte. Die entsprechende Änderung der Tierschutz-Förderrichtlinie wurde vom Kabinett demnach am Dienstag beschlossen.

Im Doppelhaushalt 2023/2024 stünden den Angaben zufolge für die Förderrichtlinie Tierschutz jährlich 1,32 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfielen 400.000 Euro für Investitionen und 920.000 Euro für Sachkosten. Unterstützt würden die 55 Tierheime der gemeinnützigen Tierschutzvereine in Sachsen insbesondere bei den Ausgaben für Strom, Wasser, Abwasser, Heizung, Miete, Telefon und Internet, Mitarbeiterfortbildungen im Bereich Tierschutz, aber für die Beförderung von Tieren zur tierärztlichen Behandlung.

Ziel der Mittelaufstockung für die hauptsächlich spendenfinanzierten Tierschutzvereine sei es, die Ausgabensteigerungen, insbesondere wegen der Anhebung des Mindestlohns und der stark gestiegenen Preise für Futtermittel, ein Stück weit aufzufangen. Weitere Gründe für den höheren Mittelbedarf der Tierschutzvereine waren die Zunahme der zu betreuenden Tiere nach Ende der Corona-Krise, höhere Tierarztkosten, durch die Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte, gestiegene Baukosten und höhere Energiekosten.

© dpa-infocom, dpa:231114-99-945075/2

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