Justizfehler mit System:Was eine Zeugenaussage wert ist

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Wie viele Häftlinge sitzen nach einem Fehlurteil in deutschen Gefängnissen? (Foto: dpa)

Das Risiko für Fehlurteile ist in Deutschland höher als man meint. Denn ob ein Zeuge glaubwürdig ist oder vielleicht suggestiv beeinflusst wurde, können die Richter nicht seriös entscheiden. Das Fazit aus dem Buch des Journalisten Thomas Darnstädt ist eine massive Kritik an der deutschen Strafprozessordnung.

Von Ronen Steinke

Glaubt man einem Zeugen oder glaubt man ihm nicht? Da hilft kein Fingerabdruckpulver, kein Funkzellenabgleich und auch keine DNA, in den allermeisten Strafprozessen in Deutschland läuft es am Ende immer auf diese schlichte Frage hinaus.

Das Buch "Der Richter und sein Opfer" des Spiegel-Journalisten Thomas Darnstädt hat einen etwas irreführenden Untertitel, denn es handelt nicht davon, was passiert, "wenn die Justiz sich irrt", sondern von der viel brisanteren Frage, warum das viel öfter passieren könnte, als man meint.

Das Buch ist anekdotisch, harte Empirie gibt es bei diesem Thema nicht; niemand kontrolliert die Wahrheitsfindung der Strafrichter systematisch. Darnstädt erzählt also Prozesse nach, die berühmt wurden, weil Zweifel blieben. Er seziert sie wie im Lehrbuch: Seht, wo überall Fehlerquellen lauern! Und erst kurz bevor man das Buch zuklappt und vielleicht denkt: na gut, bei den spektakulärsten Indizienprozessen der vergangenen Jahre - nur sie führt Darnstädt als Beispiele an - ist eine gewisse Fehlerquote möglicherweise unvermeidbar, kommt der Autor zu dem, was wirklich ein Systemfehler ist.

Glaubt man einem Zeugen oder glaubt man ihm nicht? Um das seriös zu entscheiden, muss ein Richter überprüfen können, ob der Zeuge suggestiv beeinflusst wurde, durch unsachliche Fragen oder Anschuldigungen. Aber bei den wichtigsten Vernehmungen, den polizeilichen, die am Anfang jedes Verfahrens stehen, kann er das in Deutschland nicht.

Es ist unverständlich, dass Polizisten, die sich mit Zeugen und Beschuldigten ins Kämmerlein zurückziehen, hierzulande noch immer kein Band mitlaufen lassen müssen wie in Großbritannien, Japan oder vielen anderen Ländern. Von polizeilichen Vernehmungen bleibt am Ende nicht einmal ein Wortlautprotokoll übrig. Sondern nur eine grobe schriftliche Zusammenfassung der Antworten, vom Polizisten selbst aufgesetzt.

Wie im Fall des drogenabhängigen Kasachen Nikolai H., der auf den Vorwurf, er habe einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke geworfen und damit eine Frau getötet, nach langem Hin und Her in gedrechseltem Beamtendeutsch geantwortet haben soll: "Ich vermute, dass ich Frust über das Nichterlangen von Drogen hatte und deswegen zu dieser Handlung gekommen bin." So spricht kein Mensch. Was in dem 90-minütigen "Vorgespräch" geschah, klären die Polizisten auch auf Nachfrage nicht auf. Also was soll man mit so einer Aussage anfangen?

Unzählige Strafverfahren hierzulande beginnen so, und nicht alle nehmen einen Verlauf, innerhalb dessen Zweifel an der Seriosität der Vernehmung sich zugunsten des Angeklagten auswirken. Nikolai H. wurde verurteilt - obwohl er sein Geständnis später widerrief. Das ist keine "Richterschelte" (die sich der Autor gleich in seiner Einleitung provokant auf die Fahne schreibt), sondern eine Kritik an der deutschen Strafprozessordnung, wie sie Strafverteidiger und Experten wie der Münchner Strafprozess-Professor Bernd Schünemann schon länger vorbringen. Selten so anschaulich wie hier.

Thomas Darnstädt: Der Richter und sein Opfer. Wenn die Justiz sich irrt. Piper Verlag, München 2013. 352 Seiten, 19,99 Euro.

© SZ vom 02.07.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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