Wenn es um Flussperlmuscheln ging, war der bayerische Kurfürst Maximilian rigoros. Zur Abschreckung gegen Diebe ließ er im Jahr 1625 an jedem Bach, in dem Perlmuscheln vorkamen, einen Galgen aufstellen. Und er meinte es ernst mit dieser Drohung, "weil man", wie er sagte, "oft einen henkt, der Schlechteres stiehlt". Auf Muschelraub stand die Todesstrafe. Und schon wer nur beim Muschelsuchen erwischt wurde, für den sah das kurfürstliche Dekret ebenfalls eine drakonische Strafe vor: "Augen ausstechen". Perlmuscheln waren schon damals selten. Und kostbar.
Artenschutz:Rettet die Muschel
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Biologen hoffen, die seltene Flussperlmuschel vor dem Aussterben bewahren zu können. In Bayern haben in Gewässern ausgesetzte Züchtungen jetzt sogar selbständig Nachwuchs produziert.
Von Rudolf Neumaier
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