Zucker:Lemonaid darf sich doch Limonade nennen

Der Limohersteller muss den Zuckergehalt eines seiner Produkte nicht erhöhen.

Im Streit um den zu geringen Zuckergehalt einer Limonade des Hamburger Herstellers Lemonaid lenken die Behörden ein. Das zuständige Bezirksamt Hamburg-Mitte werde die Limonade vorerst nicht beanstanden, teilte die Hamburger Gesundheitsbehörde am Donnerstag mit. Zugleich kündigte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) an, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, "dass die Leitsätze für Lebensmittel hinsichtlich möglicher gesundheitsschädlicher Mindestgehalte überprüft werden". Lebensmittel mit wenig Zucker sollten nicht bestraft werden, "sondern der Normalfall sein". Ein Fachamt des Bezirks Mitte hatte Lemonaid abgemahnt, weil eine Limonadensorte des Szene-Herstellers nicht den vorgeschriebenen Mindestzuckergehalt von sieben Prozent enthalte und somit gegen die Leitsätze für Erfrischungsgetränke verstoße. Dem Hersteller wurde angeraten, entweder das Produkt umzubenennen oder den Zuckergehalt heraufzusetzen. Lemonaid hatte das abgelehnt. "Der aktuelle Fall zeigt: Die Leitsätze für Erfrischungsgetränke sind in manchen Bereichen nicht nachvollziehbar und konterkarieren unsere Strategie zur Zuckervermeidung sowie zur gesundheitsbewussten Ernährung", sagte Prüfer-Storcks. Es sei "ein Stück aus dem Tollhaus, dass Leitsätze der Kommission für Lebensmittel zwar den Begriff Limonade schützen wollen, dadurch aber gleichzeitig der Reduzierung von Zucker entgegenwirken." Wegen des Konflikts fordern nun auch Verbraucherschützer neue Leitsätze. Es sei nicht mehr zeitgemäß, Mindestmengen für Zucker festzulegen, sagte Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg.

© SZ vom 11.01.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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