Wohnungsmarkt:Kündigungsschutz für Ältere

Alte Menschen in Mietwohnungen genießen einem Berliner Gerichtsurteil zufolge einen besonderen Kündigungsschutz. In einer am Dienstag vom Berliner Landgericht verkündeten Entscheidung in zweiter Instanz heißt es, dass Mieter vom Vermieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen können. (Az. 67 S 345/18) Hintergrund ist ein Streit um eine Wohnung, die von den inzwischen 87- und 84-jährigen Beklagten 1997 angemietet wurde. Die Klägerin hatte 2015 die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs erklärt. Die Beklagten widersprachen unter Verweis auf ihr Alter, ihren Gesundheitszustand, ihre langjährige Verwurzelung am Ort der Mietwohnung und ihrer für die Beschaffung von Ersatzwohnraum zu beschränkten finanziellen Mittel. Laut Gericht haben sich die Mieter berechtigterweise darauf berufen, dass der Verlust der Wohnung - unabhängig von gesundheitlichen und sonstigen Folgen - für Mieter hohen Alters eine Härte im Sinne des Gesetzes bedeute.

© SZ vom 13.03.2019 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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