Wer seine Familienmitglieder über Whatsapp beleidigt, muss keine juristischen Konsequenzen fürchten. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Mittwoch und wies damit die Klage eines Mannes ab, der gegen seine Schwiegermutter auf Unterlassung geklagt hatte. (Az. 16 W 54/18, Pressemitteilung des Gerichtes hier)
Der Mann verlangte vom Gericht, seiner Schwiegermutter zahlreiche Aussagen über ihn zu verbieten. Hintergrund der Klage war ein Streit des Mannes mit seiner Frau im Jahr 2016. Laut eigener Aussage habe der Mann seinen Sohn in diesem Zusammenhang am Nacken oder Hals gefasst und von hinten geschubst, damit er schneller aus dem Zimmer geht, erklärte das Gericht. Diesen Vorfall habe die Ehefrau gefilmt und das Video ihrer Mutter zukommen lassen.
Die Schwiegermutter des Mannes habe daraufhin ein "Protokoll über Misshandlungen" verfasst, in dem sie zahlreiche Verhaltensweisen des Mannes aufgelistet habe. Zusammen mit dem Video verschickte sie die Liste den Angaben zufolge über Whatsapp an Familienmitglieder. Gleichzeitig stellte die Schwiegermutter Strafanzeige gegen den Mann wegen Kindesmisshandlung und zeigte das Video Polizeibeamten sowie Mitarbeitern des Jugendamts.
Gegen zahlreiche Behauptungen des "Protokolls" über ihn wollte der Mann gerichtlich vorgehen. Das Landgericht und dann in zweiter Instanz das OLG wiesen seine Klage ab. Gespräche innerhalb der Familie seien besonders geschützt - in diesem persönlichen Freiraum könne sich jeder ohne gerichtliche Konsequenzen mit den Verwandten aussprechen. Innerhalb des engsten Familienkreises bestehe ein "ehrschutzfreier Raum".
Da die Schwiegermutter einen engen und guten Kontakt zu den Empfängern ihrer Whatsapp-Nachrichten habe, habe sie das Recht, sich über den Kläger frei auszusprechen, befand das OLG. Ein Unterlassungsanspruch gegenüber Kriminalpolizei und Jugendamt bestehe ohnehin nicht.