Berlin (dpa) - Die wegen der Niedrigzinsen eingeführten steuerlichen Entlastungen für Lebensversicherer werden um ein Jahr verlängert. Die Übergangsregelung um den steuerlichen Höchstbetrag von Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen gilt angesichts der andauernd niedrigen Zinsen nun bis zum Veranlagungszeitraum 2018, wie aus einem aktuellen Gesetzesbeschluss hervorgeht. Ohne diese Verlängerung hätten vermutlich große Teile der freien Rückstellung auf Beitragsrückerstattungen aufgelöst und versteuert werden müssen zum Nachteil der Kunden, hieß es in Berlin.
Versicherungen:Übergangsregelung für Lebensversicherer wird verlängert
Berlin (dpa) - Die wegen der Niedrigzinsen eingeführten steuerlichen Entlastungen für Lebensversicherer werden um ein Jahr verlängert. Die Übergangsregelung um den steuerlichen Höchstbetrag von Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen gilt angesichts der andauernd niedrigen Zinsen nun bis zum Veranlagungszeitraum 2018, wie aus einem aktuellen Gesetzesbeschluss hervorgeht. Ohne diese Verlängerung hätten vermutlich große Teile der freien Rückstellung auf Beitragsrückerstattungen aufgelöst und versteuert werden müssen zum Nachteil der Kunden, hieß es in Berlin.
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