Verlage:Suhrkamp-Streit: Schallende Ohrfeige für beide Seiten

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Berlin (dpa) - Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach saß überpünktlich im Saal 122 des alten Frankfurter Landgerichts, Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz verzichtete auf persönliches Erscheinen. Trotzdem ging für die beiden Kontrahenten im siebenjährigen Krieg um den traditionsreichen Suhrkamp Verlag das Urteil genau gleich aus.

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Berlin (dpa) - Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach saß überpünktlich im Saal 122 des alten Frankfurter Landgerichts, Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz verzichtete auf persönliches Erscheinen. Trotzdem ging für die beiden Kontrahenten im siebenjährigen Krieg um den traditionsreichen Suhrkamp Verlag das Urteil genau gleich aus.

Richter Norbert Höhne verpasste den Streithähnen am Mittwoch gleichermaßen eine schallende Ohrfeige - ein erneuter Beleg, dass es in der zermürbenden Dauerfehde nicht nur einen Schuldigen gibt.

Beiden Beteiligten seien schwere Verletzungen ihrer Gesellschafterpflichten zur Last zu legen, die grundsätzlich einen Ausschluss aus der Gesellschaft rechtfertigen würden, sagte der Richter. Auf gut Deutsch: Beide könnten, wie gegenseitig beantragt, aus dem Verlag geworfen werden.

Trotzdem wies die Kammer die entsprechenden Klagen zurück. Unseld-Berkéwicz bleibt mit ihrer Familienstiftung zu 61 Prozent am Verlag beteiligt, die Medienholding des ungeliebten Partners Barlach behält ihre 39 Prozent.

„Wenn beide Seiten die Schwelle der Treuepflichtverletzung erheblich überschreiten, ist es gleich, wer sich schlimmer verhalten hat“, begründete die Kammer. Dann bleibe nur die Auflösung der Gesellschaft - ein Antrag, den Barlach jedoch schon im Vorfeld zurückgezogen hatte. „Wie das ausgegangen wäre, steht auf einem anderen Blatt“, so Richter Höhne.

Dafür listete er das Schuldenregister der beiden in aller Ausführlichkeit auf. So wertete er Barlachs Vorwürfe, die Witwe des Verlagspatriarchen Siegfried Unseld sei als Geschäftsführerin unfähig und habe Firmengelder veruntreut, als gezielte Verleumdung. „Das ist kein Umgang miteinander.“

Zudem habe Barlach etwa interne Informationen weitergegeben, die Eintragung einer Zwangshypothek auf eine Immobilie in Frankfurt erzwungen und den Kauf einer neuen Verlagszentrale in Berlin verhindert - alles Aktionen, die die Lage des Verlags erschwerten oder blockierten.

Auf Unseld-Berkéwicz' Sündenkonto verbuchte die Kammer eine Vermischung von privaten und geschäftlichen Interessen. So habe die Verlegerin für ihre auch zu Repräsentationszwecken genutzte Villa im Berliner Nobelviertel Nikolassee einen Konzertflügel für 39 000 Euro angeschafft, auf dem letztlich nur ihr Bruder spielte.

Auch die Kosten für einen Hausmeister und vorübergehend sogar private Anwaltskosten seien über den Verlag abgerechnet worden, monierte das Gericht. Zudem hatte die Verlegerin ihren Mitgesellschafter entgegen einer vertraglichen Vereinbarung nicht über bestimmte Geschäftsentscheidungen informiert.

Wegen dieses Vorwurfs hatte das Landgericht Berlin Unseld-Berkéwicz schon im vergangenen Dezember in einer spektakulären Entscheidung als Geschäftsführerin abberufen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig - in der Berufungsverhandlung dürften die heiklen Details erneut auf den Tisch kommen.

Welche Schlüsse die beiden Kontrahenten aus der Schelte des Frankfurter Richters ziehen, blieb am Mittwoch zunächst offen. Barlach signalisierte über seinen Anwalt Carl Ulrich Mayer die Bereitschaft, gemeinsam über die Zukunft des Verlags zu sprechen - allerdings ein schon mehrfach gescheiterter Versuch.

Und Suhrkamp-Sprecherin Tanja Postpischil sagte nur kurz: „Auf das laufende Insolvenzverfahren hat das Urteil keinen Einfluss.“ Das ist richtig. Mit dem Insolvenzplan, der in den kommenden Wochen noch vom Amtsgericht bestätigt werden muss, soll der Verlag von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Dann gibt es ohnedies keine Gesellschafter mehr, sondern nur noch Aktionäre mit deutlich weniger Rechten - und Pflichten.

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