Saarbrücken (dpa) - Fahrradfahrer, die den Radweg auf der falschen Straßenseite nutzen, müssen künftig wieder mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte einen Bericht der „Saarbrücker Zeitung“. Eine entsprechende Regelung sei im Jahr 2009 versehentlich gestrichen und jetzt wieder eingeführt worden. Konkret geht es um Fälle, in dem Radfahrer den Radweg auf der linken Straßenseite benutzen, obwohl in ihrer Fahrtrichtung - rechts der Fahrbahn - ebenfalls ein sogenannter nicht benutzungspflichtiger Radweg zur Verfügung steht.
Verkehr:Bußgeld für Radfahrer auf der falschen Straßenseite
Saarbrücken (dpa) - Fahrradfahrer, die den Radweg auf der falschen Straßenseite nutzen, müssen künftig wieder mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte einen Bericht der "Saarbrücker Zeitung". Eine entsprechende Regelung sei im Jahr 2009 versehentlich gestrichen und jetzt wieder eingeführt worden. Konkret geht es um Fälle, in dem Radfahrer den Radweg auf der linken Straßenseite benutzen, obwohl in ihrer Fahrtrichtung - rechts der Fahrbahn - ebenfalls ein sogenannter nicht benutzungspflichtiger Radweg zur Verfügung steht.
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