Verhängnisvolle Zertifikate:Hilfe für Lehman-Opfer

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Die Verbraucherzentrale richtet eine Einigungsstelle für Kunden der Citibank ein, die Lehman-Zertifikate gekauft haben. Doch viele Betroffene sind enttäuscht.

Hannah Wilhelm

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nun eine Beschwerdestelle für Citibank-Kunden eingerichtet, die durch Lehman-Papiere Geld verloren haben. Hier können sich die Geschädigten beraten lassen, denen ein Entschädigungsangebot der Citibank vorliegt. Die Stelle ist zu erreichen entweder per E-Mail unter einigungsstelle.citibank@vz-nrw.de oder telefonisch unter der Nummer (0211)3809416.

In Deutschland haben schätzungsweise mehr als 40.000 Anleger Lehman-Zertifikate gekauft. (Foto: Foto: AP)

Der Hintergrund: In Deutschland haben schätzungsweise mehr als 40.000 Anleger Lehman-Zertifikate gekauft - und durch die Insolvenz des US-Instituts im September 2008 ihr Geld verloren. Viele von ihnen fühlen sich von ihrer Bank falsch beraten, klagen oder schließen sich in Interessengemeinschaften zusammen.

27 Millionen Euro als Entschädigungssumme

Die Citibank hatte die Papiere in der Vergangenheit besonders offensiv vertrieben. Deshalb handelte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Mai einen Vergleich mit der Bank aus. Auf Basis eines Kriterienkatalogs soll demnach jeder vierte geschädigte Kunde mit der Erstattung von 30 bis 80 Prozent des ursprünglich in Lehman-Zertifikate investierten Betrags rechnen. Die Citibank will dafür 27 Millionen Euro bereitstellen.

Inzwischen haben etwa 1500 Anleger ein solches Angebot erhalten. Wer dazu Fragen hat, kann sich nun an die neu eingerichtete Stelle wenden. "Wenn jemand durch die Kriterien fällt, dem können wir jedoch nicht helfen", mildert Mechthild Winkelmann von der Verbraucherzentrale in Düsseldorf die Erwartungen ab.

Mittlerweile sind zahlreiche Betroffene sogar verärgert über den Vergleich, den die Verbraucherzentrale mit der Bank geschlossen hat. Denn immerhin können drei Viertel der Anleger nicht mit einem Entschädigungsangebot rechnen. Die Absagen, die die Citibank verschickt, sorgen für viel Unmut bei den Betroffenen.

Rechtsanwalt Björn Wieg von der Kanzlei Baum, Reiter & Collegen kritisiert, die Verbraucherschützer hätten sich in den Verhandlungen mit der Citibank auf zu weit gehende Ablehnungsgründe eingelassen. Außerdem blieben in dem Kriterienkatalog einige Punkte unberücksichtigt - etwa die Tatsache, dass die Kunden von der Citibank nicht über die fehlende Einlagensicherung und über die sogenannten Kickback-Gebühren bei den Zertifikaten aufgeklärt worden seien.

"Dabei sind das zwei zentrale Punkte", findet Wieg. Es gäbe bereits mehrere Urteile, in denen Anlegern eben aus diesen Gründen Entschädigung zugesprochen worden sei. Er bezweifelt zudem, dass die von der Citibank bereitgestellten 27 Millionen Euro reichen werden, um die Anleger wie angekündigt zu entschädigen.

Mechthild Winkelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wiederum kann die Kritik am Vorgehen der Verbraucherschützer nicht verstehen: "Wir haben da eine gute Sache auf den Weg gebracht, die die Möglichkeit einer schnellen und transparenten Einigung bietet", sagt sie. "Man kann bei einem Vergleich nie alles für alle rausholen." Außerdem stehe es den Geschädigten ja weiterhin offen, wegen Falschberatung gegen die Citibank vor Gericht zu ziehen.

© SZ vom 24.07.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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