Besserer Schutz für Internetnutzer durch wirksamere Kontrolle der Geschäftsmodelle von Unternehmen. So lässt sich verkürzt der Gedanke hinter den geplanten neuen Kompetenzen für das Bundeskartellamt zusammenfassen. Die Bonner Behörde solle nach Plänen der großen Koalition zu einer Art Verbraucherschutzbehörde für das Internet ausgebaut werden, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf entsprechende Gesetzentwürfe.
Die neuen Befugnisse für das Kartellamt sollen in der Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgeschrieben werden, die gerade im Bundestag ausgearbeitet wird. Das Kartellamt soll demnach nur dann aktiv werden, wenn es um massenhafte Verstöße gegen Verbraucherrechte geht, also beispielsweise wenn Internetunternehmen ihre Kunden durch unlautere Wettbewerbsmethoden oder unzulässige Geschäftsbedingungen benachteiligen.
Die Wettbewerbshüter könnten solche Praktiken dann per Anordnung verbieten. Hält sich ein Unternehmen nicht daran, drohten ihm Geldbußen. Darüber hinaus sollen dem Bericht zufolge auch Gewinne abgeschöpft werden können, die Internetfirmen durch solche unsauberen Methoden erzielt haben. Grundsätzlich seien sich Union und SPD über die erweiterten Kompetenzen für das Kartellamt einig, heißt es.
Für Streitigkeiten einzelner Verbraucher mit Unternehmen blieben damit weiterhin die Gerichte zuständig, auch im Internet. Einen Anspruch auf Eingreifen der Kartellwächter gäbe es nicht. Die Beamten sollten vielmehr nur dann aktiv werden, wenn sie besonders wichtige und flächendeckende Verstöße gegen Verbraucherrechte bemerken. Dadurch soll sich auch der zusätzliche Personalaufwand der Behörde für die neuen Aufgaben in Grenzen halten: Der federführende SPD-Parlamentarier Marcus Held schätzt laut FAZ, dass zu den bisher 350 Stellen im Kartellamt zusätzliche 50 bis 100 Jobs geschaffen werden müssten.