Verbraucher:Gesetzesänderungen zum 1. Oktober

Berlin (dpa) - Heute treten einige Gesetzesänderungen in Kraft. Ein gesetzlich Krankenversicherter, der drei oder mehr Arzneimittel nehmen muss, hat beispielsweise Anspruch auf einen Medikationsplan durch einen Arzt oder Apotheker. Darin werden alle Arzneimittel, die Patienten anwenden, mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen übersichtlich und verständlich dokumentiert. Außerdem sind für Vertragskündigungen keine eigenhändig unterschriebenen Briefe mehr notwendig. Es gilt nur noch die "Textform". Das heißt: Jeder kann zum Beispiel seinen Handy-Vertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen.

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Berlin (dpa) - Heute treten einige Gesetzesänderungen in Kraft. Ein gesetzlich Krankenversicherter, der drei oder mehr Arzneimittel nehmen muss, hat beispielsweise Anspruch auf einen Medikationsplan durch einen Arzt oder Apotheker. Darin werden alle Arzneimittel, die Patienten anwenden, mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen übersichtlich und verständlich dokumentiert. Außerdem sind für Vertragskündigungen keine eigenhändig unterschriebenen Briefe mehr notwendig. Es gilt nur noch die „Textform“. Das heißt: Jeder kann zum Beispiel seinen Handy-Vertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen.

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