Urheberrechtsdebatte:Und plötzlich sind wir kriminell

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Die Musikindustrie hat versagt. Das Urheberrecht ist überholt. Filesharing nicht juristisch kontrollierbar. Der Jurist und Netzaktivist Till Kreutzer sagt in der Debatte um die Zukunft des Internets Besitzstandswahrern den Kampf an.

Bernd Graff

Deutschland in der Urheberrechts-Debatte: Autoren füllen mit einem Manifest gegen Geiz und Gier die Aufmacherseite eines großen deutschen Feuilletons, eine Partei der Piraten mit klandestinen Vorstellungen zu Freiheiten im Netz zieht in Länderparlamente ein, der Prozess eines Verwerters gegen eine Videoplattform landet auf der Titelseite. Eine Studie zum Abmahnwesen in Deutschland weist aus, dass 575.000 Abmahnungen wegen illegalen Filesharings im Jahr 2010 an Privatleute ergangen sind - mit Gesamtforderungen in Höhe von 412 459 335 Euro. Ein Gespräch mit Till Kreutzer darüber, warum das so verquer läuft, was sich ändern muss und wie es geändert werden kann.

SZ: Warum wird gerade so heftig über das Urheberrecht diskutiert?

Till Kreutzer: Der Kern dieser Debatte, sei sie politisch geführt oder juristisch, ist ein anderer. Das Urheberrecht dient vorrangig als Platzhalter für Dinge, die weniger mit rechtlicher Regulierung zu tun haben als mit einem gesellschaftlichen, ökonomischen und technischen Wandel. Stichworte sind hier: Der Generationenkonflikt, der Kulturwandel, die Veränderung von Kulturrezeption, von kreativen Prozessen und der Verwertung kultureller Leistungen.

SZ: Es mag diese gesellschaftlichen Phänomene geben. Aber nur, weil massenhaft gegen geltende Normen verstoßen wird, werden diese Normen nicht obsolet oder außer Kraft gesetzt.

Kreutzer: Es sagt keiner, dass die geltenden Gesetze obsolet sind und dass Rechtsbruch plötzlich legitim ist. Tatsächlich muss man sich angesichts des genannten Wandels aber fragen, ob das geltende Urheberrecht noch seinen Aufgaben gerecht wird. Der Umstand, dass massenhaft gegen das Gesetz verstoßen wird, auch von "normalen", rechtschaffenen Bürgern, weist darauf hin, dass es an gesellschaftlichen Normen vorbeigeht. Sollte das Recht nicht besser an die gesellschaftliche Norm angepasst werden oder sollte die Gesellschaft gezwungen werden, sich an das Recht anzupassen?

SZ: Das wäre ja so, als ob Ladendiebstahl dann legitim würde, wenn es nur genügend Leute gibt, die in Läden stehlen.

Kreutzer: Der Vergleich hinkt. Auch, wenn er oft bemüht wird. Die Frage ist falsch gestellt.

SZ: Wie wäre sie richtig formuliert?

Kreutzer: Was muss und was kann das Urheberrecht in der heutigen Zeit leisten? Es muss einen fairen Ausgleich herstellen zwischen den Interessen der Allgemeinheit und dem Interesse des Einzelnen. Es soll dazu dienen, Kreativität zu fördern, den Kreativen ein Auskommen zu sichern und Investitionen in kreative Produktionen zu ermöglichen, ohne dabei der Verwendung kreativer Leistungen unangemessene Restriktionen aufzuerlegen. Bei der Entwicklung des Urheberrechts sind selbstverständlich gesellschaftliche Veränderungen und ein verändertes Nutzungsverhalten zu berücksichtigen. Das Recht ist der Spiegel der Gesellschaft. Wenn es das nicht mehr ist, funktioniert es nicht. Wenn sich also Praktiken der Kulturrezeption und -erzeugung verändern, muss das Recht angepasst werden.

Anpassung heißt nicht, dass man das Recht aufgibt. Es muss aber weiterentwickelt werden. Andernfalls gerät es in eine Legitimationskrise. Diese Situation kann man heute sehen. Keiner ist mehr mit dem Urheberrecht zufrieden, es funktioniert nicht mehr: Selbst, wenn man alles rechtlich so belässt, wie es ist, dann ist keinem Urheber geholfen, seine Interessen zu wahren.

SZ: Das ist pragmatisch argumentiert.

Kreutzer: Nach den emotionalen Diskussionen ist Pragmatismus wesentlich. Menschen kommen heute in Rechtskonflikte, weil sie Dinge tun, die sie schon immer getan haben. Es ist nicht so, dass es eine gute alte Zeit gab, und plötzlich beginnen Leute, bewusst und massenhaft gegen das Recht zu verstoßen. Früher konnten sie gar nicht gegen das Recht verstoßen - obwohl sie sich objektiv nicht anders verhalten haben. Das Urheberrecht hat für Privatpersonen erst Bedeutung erlangt, als sie begannen, bei ihren Nutzungen neue Technologien einzusetzen.

SZ: Warum?

Kreutzer: Das moderne Urheberrecht des 20. Jahrhunderts ist konzipiert worden für sehr kleine Gruppen von Profis: Es regelte klar definierbare Geschäftsbeziehungen. Es gab die Verwerter auf der einen Seite und auf der anderen Seite professionell agierende Urheber. Mit der Verfügbarkeit der ersten Reproduktionstechnologien in privaten Haushalten sind die Rezipienten im urheberrechtlichen Sinn zu "Nutzern" geworden. Denn Musikaufnahmen mit Kassetten- oder Filmkopien mit Video-Rekordern fallen unter das Urheberrecht.

Lange Zeit hat die neue Stellung des Rezipienten nicht zu Problemen geführt. Die Privatkopierregelung genügte, um urheberrechtliche Fragen aus dem Alltag herauszuhalten. Mit dem Einzug des Internet und dessen Fortentwicklung zum Mitmach-Web hat sich die Stellung des Bürgers im urheberrechtlichen Sinn vollständig verändert. Nunmehr kann fast jeder nicht nur Urheber sein, sondern geschütztes Material auch weltweit verteilen. Durch das weite Verständnis des Vervielfältigungsbegriffs fallen schon einfache Nutzungen, die von den Bürgern als "privat" verstanden werden, etwa das Hochladen eines Fotos in ein Facebook-Profil, unter das Urheberrecht. Doch dieses Recht ist nach wie vor konzeptionell ein Recht für Profis, das erst durch die Veränderung des alltäglichen Nutzungsverhaltens zu einer Art Verhaltensrecht für die Gesellschaft geworden ist.

Privates Leben findet zunehmend im Netz statt - auf einmal ist das urheberrechtsrelevant. Die Menschen tun das, was sie immer getan haben - sie kommunizieren, sie verständigen sich. Es ist darum ein Mythos, dass sich heute eine so genannte Gratismentalität eingeschlichen hat. Klar, die Beschaffungsmöglichkeiten sind dank der neuen Medien größer. Aber deswegen ist das Verhalten heute nicht anders und nicht mehr zu verurteilen als damals. Uns hat auch niemand Verbrecher gescholten, wenn wir aus dem Radio aufgenommen haben.

SZ: Die Facebook-Frage: Man postet auf seiner Profilseite eine Fotografie von Cartier-Bresson - ist das im Urheberrechtssinn eine Veröffentlichung und damit eine Verwertung des Werks?

Kreutzer: Hier zeigt sich die Komplexität der Materie: Es hängt davon ab, welche Einstellungen man selber für seine Facebook-Profilseite vorgenommen hat. Sie können Ihr Profil ja fünf, fünftausend oder allen Menschen, die bei Facebook registriert sind, zugänglich machen - theoretisch. Ob sich jemand Ihr Bild anschaut, ist urheberrechtlich irrelevant. Je nachdem, wem Sie Ihr Profil zugänglich machen, ist das eingestellte Bild eine öffentliche Wiedergabe - oder nicht.

SZ: Gibt es da verbindliche Zahlen?

Kreutzer: Es gibt sie nicht. Die urheberrechtliche Regelung hebt darauf ab, dass diejenigen, die auf dieses Bild Zugriff haben, mit demjenigen, der es einstellt, persönlich verbunden sind. Andernfalls ist das Einstellen urheberrechtlich relevant. Nur: Was ist persönlich verbunden? Ein Jugendlicher mag sagen: Mit meinen 350 Facebook-Freunden bin ich persönlich verbunden. Jemand aus einer anderen Generation mag sagen: Wieso, du hast viele von denen nie getroffen. Dieses Problem können schon Juristen kaum lösen. Einer Privatperson ist es unmöglich, diese Einschätzung zu treffen.

SZ: Haben wir also den Bereich verlassen, den Recht definiert?

Kreutzer: Ja. Das Urheberrecht überfordert den Bürger. Aus seiner Sicht kommuniziert er, aus Urheberrechtssicht verstößt er gegen Gesetze und wird abgemahnt. Das mindert die Akzeptanz dieses Rechts. Die Menschen fühlen sich nur unfair behandelt.

SZ: Aber noch immer gilt doch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Kreutzer: Es ist immer Aufgabe des Rechts gewesen, diejenigen, die das Recht beachten sollen, so zu instruieren, dass sie es beachten können. Das ist hier nicht gegeben. Will man erreichen, dass das Recht befolgt wird, muss es verständlich und angemessen sein. Sonst wird es nicht akzeptiert.

SZ: Aber kann man denn die Urheber nicht verstehen, die diese gesellschaftliche Kommunikation öffentlich unter Geiz-und-Gier-Verdacht stellen?

Kreutzer: Es ist menschlich verständlich, dass sich die Autoren solcher Aufrufe echauffieren. Doch sollten sie sich klar machen, wen sie unter Gier-Verdacht stellen: ihre Fans, ihre Leser, Hörer, Kunden. Das sind doch keine Kriminellen. Sie hätten sagen können: Bitte ladet keine Bücher, Filme, Musik aus Tauschbörsen herunter. Wir leben davon, dass ihr dafür bezahlt. So etwas schafft Verständnis. Aber der eigenen Klientel generell Geiz und Gier zu unterstellen, ist ein großer Fehler. Man will die Leute ja dazu bringen, freiwillig zu bezahlen. Freiwillig sage ich, weil heute annähernd jedes Werk auch kostenlos im Netz verfügbar ist. Wenn man dafür sorgen würde, dass die Menschen gern bezahlen, weil sie guten Service schätzen und es für unethisch erachten, sich umsonst zu bedienen, wäre viel gewonnen.

SZ: Ist es denn bloße Spekulation, dass das Teilen über das Netz den Urhebern im großen Stil schadet?

Kreutzer: Es gibt keine Studien, die das belegen - wie wollte man auch messen? Hätte derjenige, der sich 100 Songs umsonst herunterlädt, diese Songs auch gekauft? Die Zahlwilligkeit aber ist empirisch messbar. Sie wäre viel größer, wenn iTunes nicht so spät gekommen wäre.

SZ: Wie meinen Sie das: zu spät?

Kreutzer: iTunes kam fünf Jahre, nachdem die Musiklobby das erste große Internetmusikportal juristisch zerschlagen hatte: Napster. Es hat also fünf Jahre gedauert, bis es ein bedeutendes legales Downloadangebot für Musik gab. In der Zeit wurden die Leute sozialisiert mit illegalen Systemen, mit allem, was nach Napster kam. Dass es fünf Jahre brauchte, bezeichne ich als das große Versagen der Musikbranche. Andere, wie die Filmwirtschaft und die Verlagsbranche, machen diesen Fehler gerade wieder.

SZ: Wollen Sie damit sagen, dass es im Sinne der Urheber ein Versagen war, Napster schließen zu lassen?

Kreutzer: Unbedingt. Napster wurde nicht deshalb so populär, weil es umsonst war, sondern weil es zum ersten Mal möglich war, auf einen riesigen Fundus von Werken online zuzugreifen. Für die Musikindustrie hätte sich die Möglichkeit geboten, am Erfolg von Napster wirtschaftlich zu partizipieren und hierauf ein Geschäftsmodell für die digitale Welt aufzubauen. Napster hatte einen identifizierbaren Betreiber, mit dem man hätte zusammenarbeiten können. Stattdessen hat man Napster erledigt. Und das, ohne eine legale Alternative zu bieten. In dem folgenden Vakuum haben sich dezentrale Filesharingsysteme entwickelt, die keinen Betreiber haben, wie BitTorrent, Gnutella, eDonkey. Hier gibt es nur noch spontan miteinander verbundene Rechner von Privatleuten. Solche Systeme kann man niemals juristisch austrocknen. Man kann einzelne Privatleute abmahnen, aber nicht das System zerstören. Es ist unkontrollierbar.

SZ: Aber es gibt doch Ansätze: Man kann - Stichwort "Three strikes out" - den Privatleuten nach und nach den Zugang zum Internet sperren, wenn man sie mehrmals erwischt.

Kreutzer: Das ist eine Form von Kontrolle, die verfassungs-, grundrechts- und menschenrechtswidrig ist. Das Internet ist heute das wesentliche Informations- und Kommunikationsmedium. Den Menschen das Internet abzuklemmen, ist damit vergleichbar, ihnen gleichzeitig die Zeitung, das Fernsehen und das Radio wegzunehmen. Briefe dürften sie auch nicht mehr schreiben. Und das wegen Urheberrechtsverletzung?! Wir reden ja hier nicht von Völkermord oder Kindesmissbrauch. Ein nicht tolerables, absolut unverhältnismäßiges Mittel.

SZ: Wie ist das Urheberrecht zu retten?

Kreutzer: Es geht nicht darum, das Urheberrecht zu retten, sondern darum, das Einkommen der Urheber und ihre ideellen Interessen am Werk zu sichern - ohne die Nutzung durch unüberwindbare Hürden zu erschweren und die Bevölkerung massenhaft zu kriminalisieren. Hierfür müssen Maßnahmen ergriffen werden, die nur zum Teil etwas mit Urheberrecht zu tun haben.

SZ: Und welche sind das?

Kreutzer: Allem voran müssen sich die Angebote von Urhebern und Verwertern dem Nutzungsverhalten anpassen. Zudem muss man die unsägliche Massenabmahnpraxis eindämmen. Wenn es keine Bezahldienste gibt, die von den Lesern, Musik- und Filmliebhabern angenommen werden, wird sich die Situation weiter zuspitzen. Je länger attraktive legale Alternativen auf sich warten lassen, desto schwieriger wird es, die Nutzer von illegalen Quellen wieder abzubringen.

Kurzfristig muss man aber die Rechtsstellung der Urheber gegenüber ihren Verwertern stärken. Viele Urheber, freie Journalisten beispielsweise oder Fotografen, Literaturübersetzer und Studio-Musiker, verdienen viel zu wenig. Aber nicht, weil es Filesharing gibt, sondern, weil sie Knebel- oder Buy-Out-Verträge unterschreiben müssen. Ein weiteres Thema ist der kreative Umgang mit geschützten Werken. Millionen von Bürgern schaffen heute eigene Werke und stellen sie ins Netz. Dabei verwenden sie häufig bestehendes Material wie Musik, Ausschnitte aus Videos und vieles mehr. Diese Remix- und Mash-Up-Kultur wird vom geltenden Urheberrecht für illegal erklärt. Ich halte das für kontraproduktiv. Zum einen, weil das Urheberrecht die kreative Entfaltung fördern sollte. Zum anderen, weil solche Werknutzungen keinen wirtschaftlichen Schaden anrichten. Ich kenne keinen Fall, der belegt, dass etwa die Karaoke-Versionen von Madonna-Songs zu sinkenden Absätzen der originalen Madonna-Medien geführt hätten.

SZ: Wie könnten langfristige Lösungen aussehen?

Kreutzer: Langfristig muss man über die Funktion eines Urheberrechts in der digitalen Welt nachdenken. Das herkömmliche Urheberrecht ist kein Ausgleichsinstrument von Interessen, sondern verleiht ein Monopolrecht, das dem Inhaber dieses Rechts die Kontrolle über jegliche Art der Nutzung seines Werks zuerkennt. Statt an diesem Kontrollgedanken festzuhalten, sollte mehr Gewicht auf effiziente Vergütungsmechanismen gelegt werden. Im Jahr 1965 hat man die Privatkopierfreiheit und die pauschalen Geräte- und Leermedienvergütungen eingeführt. Die Idee: Der private Raum wird nicht kontrolliert, sondern die Nutzungen werden über Systeme vergütet, die der Nutzer nicht umgehen kann. Solche Regelungsinstrumente werden derzeit unter dem Stichwort Kulturflatrate diskutiert. Ein meines Erachtens noch nicht ausgereiftes Konzept, aber die Idee geht in die richtige Richtung. Ziel solcher Konzepte ist es, Einnahmen zu garantieren und gleichzeitig die Komplexität des Urheberrechts aus dem alltäglichen Verhalten der Bevölkerung herauszuhalten.

SZ: Was ist Ihr Fazit?

Kreutzer: Es ist gut, dass es die Debatte um das Urheberrecht gibt. Sie dient der öffentlichen wie politischen Meinungsbildung. Es gilt, ein neues Urheberrecht zu schaffen, das allen Interessen gerecht wird.

Till Kreutzer ist promovierter Jurist, Jahrgang 1971, arbeitet als Rechtsanwalt und Unternehmer in Berlin. Er ist Gründungsmitglied von iRights.info, einem mit dem Grimme-Online-Award ausgezeichneten Internetportal, das sich mit Fragen des Urheberrechts beschäftigt. Kreutzer wurde 2010 zum ad personam-Mitglied der Deutschen Unesco-Kommission gewählt. Er ist assoziiertes Mitglied des Bereichs Medien- und Telekommunikationsrecht am Hans-Bredow-Institut der Uni Hamburg und lehrt an akademischen Institutionen Urheber-, Marken-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht.

© SZ vom 15.06.2012/pauk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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