Datenschützer protestieren gegen das neue Meldegesetz, das der Bundestag vergangene Woche beschlossen hat. Es sieht aber vor, dass Einwohnermeldeämter die persönlichen Daten ihrer Bürger an Werbefirmen, Inkassounternehmen und professionelle Datensammler verkaufen dürfen. Ohne dass Betroffene dagegen widersprechen können.
Das sei "gesetzlicher Wahnsinn", sagte Thilo Weichert, der Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, der Süddeutschen Zeitung. Das neue Recht ermögliche "den privaten Handel mit vom Staat zwangsweise erhobenen Daten in großem Stil". Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri bezeichnete den vorgesehenen Zugriff der Privatwirtschaft auf staatliche Daten als "unsäglich".
Er hat den bayerischen Innenminister aufgefordert, im Bundesrat die fragliche Vorschrift streichen zu lassen. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen. Auch die SPD will die Reform stoppen. Parteichef Sigmar Gabriel sagte, ein solcher Verkauf von staatlichen Daten sei nicht akzeptabel. "Das staatliche Melderegister ist kein Vorratsdatenspeicher für Zwecke der Wirtschaft."
Die Föderalismusreform hat die ausschließliche Zuständigkeit für das Meldewesen auf den Bund übertragen. Das neue Gesetz fasst die bisherigen Landes- und Bundesregelungen in einem neuen Bundesmeldegesetz zusammen, das regelt, wie die Einwohnermeldeämter mit den von ihnen erfassten Daten der Bürger umzugehen haben.
Stein des Anstoßes ist der Paragraf 44, der die "Melderegisterauskunft" regelt. Von der breiten Öffentlichkeit fast unbemerkt (im Internet freilich tobt der Protest), ermöglicht es diese Vorschrift der Privatwirtschaft, umfassend Daten aus den amtlichen Registern abzugreifen: Familienname, Vorname, Doktorgrad, aktuelle Anschriften, gegebenenfalls der Tod einer Person.
Wenn Firmen schon Daten erfasst haben (zum Beispiel weil die Bürger bei Preisausschreiben mitgemacht haben), ist man künftig selbst nach einem Umzug nicht vor weiteren Werbe- und sonstigen Zuschriften geschützt. Das Meldeamt gibt den Firmen Auskunft über die neue Adresse, gegebenenfalls frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Einzugs- und Auszugsdatum.
Widerspruch zählt nichts
Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 16. November 2011 war es so, dass die Daten für Zwecke der Werbung und des Adresshandels nicht verwendet werden durften, "es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt". Aus dieser Einwilligungslösung ist in der verabschiedeten Gesetzesfassung eine Widerspruchslösung geworden. Die Daten dürfen nur dann nicht herausgegeben werden, "wenn die betreffende Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat".
Die FDP sieht darin einen Erfolg für den Bürger, der ein solches Recht bislang nicht gehabt habe. Allerdings: Auch dieser Widerspruch zählt nichts, wenn die Daten, wie es im neuen Gesetz heißt, "ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden". Jede Firma, die Daten von Personen erfasst hat, kann sich also diese Daten vom Einwohnermeldeamt bestätigen oder berichtigen lassen, egal ob ein Widerspruch der Person vorliegt oder nicht.
Die Ämter erheben dafür Gebühren. Experten verweisen allerdings darauf, dass diese Einnahmequelle bald versiegen wird, weil sich Interessenten künftig bei den Adressenhändlern bedienen würden, die nun in der Lage seien, ihre eigenen Melderegister aufzubauen.