Telekommunikation:Kabel Deutschland wegen Vodafone-Übernahme mit Jahresverlust

Unterföhring (dpa) - Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland hat im vergangenen Geschäftsjahr wegen Belastungen aus der Übernahme durch den Telekomkonzern Vodafone Geld verloren. Im eigentlichen Geschäft sieht sich das Unternehmen dagegen weiter auf Wachstumskurs.

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Unterföhring (dpa) - Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland hat im vergangenen Geschäftsjahr wegen Belastungen aus der Übernahme durch den Telekomkonzern Vodafone Geld verloren. Im eigentlichen Geschäft sieht sich das Unternehmen dagegen weiter auf Wachstumskurs.

Das Finanzchef Andreas Siemen am Montag. Für die Aktionäre gibt es für das Ende März abgelaufene Geschäftsjahr aber keine Dividende.

Unter dem Strich schrieb das Unternehmen 2013/14 einen Verlust von 68 Millionen Euro. Bereits bekannte steuerliche Effekte im Zuge der Übernahme durch den britischen Mobilfunker hätten das Ergebnis mit rund 200 Millionen Euro belastet, sagte Siemen. Besonders im zweiten Geschäftsquartal hatte Kabel Deutschland steuerliche Verlustvorträge abgeschrieben.

Beim Umsatz konnte der Kabelkonzern ein Plus von knapp vier Prozent auf 1,9 Milliarden Euro verbuchen. Der um Sondereffekte bereinigte Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) legte um mehr als fünf Prozent auf 910 Millionen Euro zu, die operative Gewinnspanne stieg leicht.

Beim Werben um die Kunden gab es ein gemischtes Bild. Während die Zahl angeschlossener Haushalte um anderthalb Prozent auf gut 8,3 Millionen sank, blieb der Auftrieb bei Internet- und Telefonkunden intakt. Hier zählte Kabel Deutschland 329 000 Kunden mehr als vor einem Jahr - ein Plus von knapp 17 Prozent. In diesem Bereich konkurriert das Unternehmen direkt mit der Deutschen Telekom.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr steckte Kabel Deutschland 575 Millionen Euro unter anderem in sein Netz - so viel wie noch nie zuvor. Einen Ausblick auf das neue Geschäftsjahr gibt das Unternehmen wegen der Übernahme durch Vodafone nicht mehr. Seit dem 1. April besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

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