Streit um Schienennetz:Union fordert Änderungen an Bahngesetz

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Beim Börsengang der Deutschen Bahn soll die Position des Bundes gestärkt werden - deswegen fordert die Union eine Änderung des Gesetzentwurfs. Damit will sie verhindern, dass das Schienennetz irgendwann der Bahn zufällt.

Michael Bauchmüller und Klaus Ott

Die Verkehrsexperten der Unionsfraktion wollen den Gesetzentwurf zur Privatisierung der Bahn nur unter Bedingungen mittragen. So dürfe unter keinen Umständen der Bahn das Schienennetz irgendwann zufallen. "Andernfalls wäre dies ein integrierter Börsengang, den wir definitiv ablehnen", heißt es in dem Ergebnisvermerk einer Unions-Expertengruppe. Er liegt der Süddeutschen Zeitung vor.

Umstritten bleiben damit nach wie vor die Konditionen, unter denen die Bahn weiterhin mit dem Schienennetz verfahren darf. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bahn die Infrastruktur, als Gleise, Bahnhöfe und Stromleitungen, mindestens 15 Jahre lang bewirtschaften und in ihrer Bilanz führen darf. Hinsichtlich dieser Laufzeit bestehe noch "Klärungsbedarf", heißt es nun im zuständigen Unions-Arbeitskreis.

Drei weitere Optionen

Auch sieht das Gesetz drei Optionen vor, die nach Ablauf der 15-Jahres-Frist greifen können - je nach Entscheidung der Bundesregierung: Demnach könnte das Netz entweder komplett an den Bund zurückfallen, der Bund könnte den Deal verlängern - oder aber das Netz komplett an die Deutsche Bahn abtreten.

Diesen letzten Passus will die Union gestrichen sehen. Statt dessen solle dann "eine Automatik zu Gunsten des Bundes" greifen. Sprich: Der Bund soll im Zweifel nach 15 Jahren wieder alleinige Verfügungsgewalt über das Netz erhalten.

"Unbedingt zu vermeiden" sei außerdem, dass der Bund die Infrastruktur zweimal bezahlen muss. Nach dem Gesetzentwurf soll der Bund der Bahn nach Ablauf der Frist das Netz wieder abkaufen. Der Entwurf sehe dafür aber einen zu hohen Preis vor, kritisiert die Union.

Bund soll nicht den höheren Wert des Netzes zahlen

Anders als vorgesehen solle der Bund nach Ablauf der Frist nicht den höheren Verkehrswert für das Netz zahlen müssen, sondern nur den Wert, mit dem die Netzinfrastruktur in den Büchern steht - und zwar nur jene Infrastruktur, die die Bahn zuvor aus eigenen Mitteln hinzugefügt hat. Auch müssten Sonderzuwendungen an die Bahn von vornherein ausgeschlossen werden.

Die Entwürfe aus dem Verkehrsministerium sehen vor, dass sich der Bund auf 15 Jahre hin verpflichtet, jährlich bis zu 2,5 Milliarden Euro für die Infrastruktur bereitzustellen. "Darüber hinaus gehende Sonderzuwendungen des Bundes sind dadurch nicht ausgeschlossen", heißt es im Gesetzentwurf.

Dieser Passus müsse gestrichen werden, fordert die Union. Überhaupt müsse das Gesetz den "verfassungsrechtlichen, sachenrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, bilanz- und finanzrechtlichen Härtetest" erst bestehen, schreiben die Abgeordneten. Der Gesetzentwurf wird derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt. Wegen des Klärungsbedarfs hatte das Unions-geführte Wirtschaftsministerium bereits fünf Wochen Aufschub erbeten.

Juristisch ambitionierter Gesetzesentwurf

Der Gesetzentwurf gilt als juristisch ambitioniert, weil er der Bahn einerseits erlauben soll, das Netz weiter in seiner Bilanz zu führen, ganz so, als wäre es sein Eigentum. Eigentlicher Eigentümer allerdings soll der Bund bleiben, der im egenzug auf Einflussmöglichkeiten verzichtet.

Auf diesen Kompromiss hatten sich die Spitzen von SPD und Union im November geeinigt. Kontrolle soll der Bund künftig über verbindliche Finanzierungsvereinbarungen und die Bundesnetzagentur ausüben. Die Bahn drängt nun auf raschen Vollzug der Regelungen.

© SZ vom 31.03.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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