Streit um DFB-Marke:Real darf keine Produkte mit Adler-Symbol verkaufen

Lesezeit: 2 min

Der DFB hat das Adler-Symbol als Marke sichern lassen. Der Einzelhändler Real darf es nicht in ähnlicher Form verwenden, urteilte das Münchner Landgericht. (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Der Supermarkt Real verkaufte zur Fußball-WM T-Shirts und Fußmatten mit einem Adler-Aufdruck, der dem DFB-Logo ähnelt. Der Verband protestierte - und bekommt vor Gericht nun recht. Real versucht, das Verbot auszuhebeln.

  • Der Einzelhändler Real darf keine T-Shirts und Matten mit einem Aufdruck verkaufen, der dem DFB-Adler ähnlich sieht. Das Münchner Landgericht hat die einstweilige Verfügung des Deutschen Fußballbundes gegen den Konzern bestätigt.
  • Der DFB hat das Adler-Symbol als Marke in mehreren Varianten gesichert. Er will verhindern, dass andere Unternehmen ein ähnliches Logo verwenden.
  • Real wehrte sich daraufhin mit dem Antrag, die Marke zu löschen.

Begründung des Gerichts

Der Deutsche Fußballbund (DFB) konnte sich gegen die Supermarktkette Real durchsetzen. Das Landgericht München bestätigte eine einstweilige Verfügung, die der Metro-Tochter untersagt, T-Shirts und Matten mit einem Adler-Aufdruck zu verkaufen. Das Logo sei den geschützten Marken des DFB so ähnlich, dass es die Rechte des Fußballbundes verletze, urteilte das Gericht.

Real will nun Marke löschen lassen

Weit größere Auswirkungen könnte allerdings ein anderes Verfahren haben. Real hatte bereits vor dem Gerichtsentscheid auf die Verfügung des DFB reagiert: Der Konzern will die Marke des Verbands einfach abschaffen und hat einen entsprechenden Lösch-Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht. Sollte sich Real damit durchsetzen können, hätte nicht nur der Konzern einen Vorteil: Auch andere Unternehmen könnten Waren mit einem Adler-Aufdruck billiger als der DFB anbieten.

Hintergrund des Streits

Real hatte während der Weltmeisterschaft in Brasilien Fußmatten und Fanbekleidung verkauft, die mit einem Adler-Aufdruck und teilweise mit dem Wortzusatz "Deutschland" versehen waren. Das wollte der DFB verhindern - schließlich hat er das Symbol in mehreren Varianten im Markenregister für mehrere Waren bereiche als Marke eintragen lassen. Das räumt ihm das Recht ein, Produkte wie Kleidung, Fußmatten, Juwelen, aber auch Tabak mit der Marke zu verkaufen. Dabei handelt es sich um eine Wort-Bild-Marke, also um das Symbol des Adlers, den der Schriftzug "Deutscher Fußball-Bund" umgibt.

Ist der DFB-Adler ein staatliches Symbol?

Wer eine Marke schützen will, muss Bedingungen erfüllen. Gesetzlich festgelegt ist, dass Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen nicht als Marke geschützt werden dürfen. Fraglich ist, ob der DFB-Adler darunter fällt. Diese Frage hat das Münchner Landgericht im aktuellen Urteil nicht behandelt.

In der Begründung hieß es dazu: "Wenn das Adler-Symbol der Klagemarke eine Nachahmung des Bundesadlers darstellen würde, hätte das Bundespatent- und Markenamt die Marke bereits aus diesem Grunde - unabhängig von allen weiteren Bestandteilen - nicht eintragen dürfen. Das Gericht ist daher an die Feststellung gebunden, dass es sich bei dem Adler-Symbol der Klagemarke gerade nicht um eine Nachahmung eines bundesdeutschen Hoheitszeichens handelt."

© Süddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: