Im Skandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein weiteres Urteil bestätigt. Das Landgericht Bonn hatte einen leitenden Mitarbeiter der Hamburger Warburg Bank wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Er habe Dokumente mit falschen Angaben unterzeichnet oder Entwürfe trotz falscher Angaben zur Unterschrift freigegeben. Das Finanzamt zahlte infolgedessen zu Unrecht mehr als 168 Millionen Euro an die Privatbank. Der BGH in Karlsruhe verwarf nun die Revision des Angeklagten. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Bei Cum-Ex-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden.
Steuerhinterziehung:BGH bestätigt Cum-Ex-Urteil
Lesen Sie mehr zum Thema