Arbeitnehmer:Sozialversicherungsbeiträge steigen

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Für viele gut verdienende Beschäftigte wird die Abgabenlast zu Beginn des kommenden Jahres kräftig steigen. (Foto: dpa)
  • Für viele gut verdienende Beschäftigte wird die Abgabenlast zu Beginn des kommenden Jahres kräftig steigen.
  • Wer im Osten arbeitet, bei einer teuren Krankenkasse versichert ist und keine Kinder hat, ist besonders betroffen.
  • Der Anstieg der Belastung hat drei Ursachen.

Von Guido Bohsem, Berlin

Der Arbeitsmarkt brummt, und die Nachfrage nach Fachkräften steigt immer weiter. Von der Entwicklung profitieren vor allem die Beschäftigten. Die Jahre des Verzichts sind in fast allen Branchen vergessen, es hat in den vergangenen Monaten hohe Lohnabschlüsse gegeben. Doch hat das Lohnplus auch negative Folgen. Für viele gut verdienende Beschäftigte wird die Abgabenlast zu Beginn des kommenden Jahres kräftig steigen. Wer im Osten arbeitet, bei einer teuren Krankenkasse versichert ist und keine Kinder hat, ist besonders betroffen. Um mehr als 590 Euro im Jahr könnten für sie die Abgaben steigen. Für die Westdeutschen steigt die Abgabenlast etwas weniger stark. Hier müssen teuer versicherte Gutverdiener ohne Kinder mit zusätzlichen Beitragszahlungen von mehr als 525 rechnen.

Der Anstieg der Belastung hat drei Ursachen. Zum einen hat am Mittwoch das Kabinett die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für 2016 festgelegt. So steigt für einen ostdeutschen Arbeitnehmer der monatliche Betrag, auf den er Rentenbeiträge zahlen muss, um 200 Euro auf 5400 Euro. Im Westen beträgt der Anstieg 150 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt dann bei 6200 Euro.

Im Osten können die Abgaben um mehr als 590 Euro zulegen, im Westen um mehr als 525 Euro

In ähnlicher Weise gilt das auch für die anderen Sozialversicherungen. Derzeit liegt die beitragspflichtige Obergrenze für die Krankenversicherung bei 4125 Euro. Vom Beginn des kommenden Jahres an beträgt sie 4237,50 Euro. Die gleiche Obergrenze gilt dann auch für die Pflegeversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosenversicherung steigt im Westen um 150 Euro auf 6200 Euro und im Osten um 200 Euro auf 5400 Euro. Wer derzeit 90,75 Euro (West) oder 78 Euro (Ost) pro Monat in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, muss damit künftig 93 Euro (West) oder 81 Euro (Ost) abgeben.

Die Steigerungen fallen im Osten höher aus, weil nach Angaben des Arbeitsministeriums im Osten auch die Gehälter der Beschäftigten stärker stiegen, nämlich um durchschnittlich 3,39 Prozent. Im Westen betrug der Wert lediglich 2,54 Prozent. Nochmals teurer wird es bei der Pflegeversicherung. Durch die zweite Stufe der Pflegereform, die Anfang 2016 in Kraft tritt, erhöht sich der Beitrag nach den bisherigen Plänen um 0,2 Punkte. Kinderlose zahlen dann 2,8 und Eltern 2,55 Prozent.

Steigen dürfte auch der Beitrag für die Krankenversicherung. Nach Berechnungen des Expertenkreises beim Bundesversicherungsamt wird er Anfang des Jahres im Durchschnitt um 0,2 Punkte auf 15,7 Prozentpunkte zunehmen. Zusammen mit dem Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze bedeutet das für jeden, der 49 500 Euro oder mehr verdient, eine zusätzliche monatliche Belastung von mehr als 9,50 Euro.

Wie genau der Beitrag des einzelnen Versicherers ausfallen wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Denn die Kassen können seit Anfang dieses Jahres einen prozentualen Zusatzbeitrag erheben. Dieser liegt derzeit durchschnittlich 0,9 Punkte über dem gesetzlichen Satz von 14,6 Prozent.

So fordern etwa die Barmer GEK und die meisten AOK einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent. Die Techniker Krankenkasse hingegen verlangt 0,8 Prozent. Andere Kassen sind noch günstiger, wie etwa die hkk, die 0,4 Prozent erhebt. Den Zusatzbeitrag zahlen Arbeitnehmer alleine, während den gesetzlichen Satz zur Hälfte der Arbeitgeber trägt.

© SZ vom 15.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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