Nun ist es amtlich: Der umstrittene Solidaritätszuschlag wird von 2021 an für fast alle Steuerpflichtigen wegfallen. Wer davon profitieren wird und wie viel mehr netto bleibt, das hat Frank Hechtner, Steuerprofessor an der Technischen Universität Kaiserslautern, für die SZ ausgerechnet.
Hechtners Berechnungen zufolge werden einzelveranlagte Steuerpflichtige ohne Kind, die ein monatliches Einkommen von 6000 Euro haben, vom übernächsten Jahr an um die 900 Euro mehr zur Verfügung haben. Alleinerziehende mit einem Kind werden um die 930 Euro entlastet. Grundsätzlich wird bis zu einem Bruttolohn von 73 752 Euro jährlich (6146 Euro monatlich) kein Solidaritätszuschlag mehr anfallen. Danach greift eine Gleitzone, in der der Zuschlag nur noch teilweise erhoben werden soll. Diese Zone endet bei 109 092 Euro Jahresbrutto (monatlich 9091 Euro).
Werte können sich noch leicht verschieben
Für zusammenveranlagte Paare mit zwei Kindern fällt die Entlastung unter Anwendung des Ehegattensplitting entsprechend höher aus. Bis zu einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 151 692 Euro (12 641 Euro monatlich) entfällt der Soli-Zuschlag vollständig. Danach setzt eine Gleitzone ein, die bis 220 956 Euro (monatlich 18 413 Euro) reicht. Innerhalb dieser Zone wird der Soli teilweise erhoben. Wer mehr verdient, muss den kompletten Soli-Zuschlag zahlen.
Hechtner weist darauf hin, dass seine Berechnungen auf den Einkommensteuertarifen für 2020 beruhen sowie auf den Beitragsbemessungsgrenzen West. Für 2021 können sich die Werte leicht verschieben, weil das Existenzminimum regelmäßig überprüft und angepasst wird. Um den Soli-Zuschlag für 95 Prozent der Steuerzahler, aber nicht für die Höchstverdiener abbauen zu können, hat die Koalition vereinbart, dass die Freigrenze von derzeit 972 Euro zu zahlender Einkommensteuer auf 16 956 Euro angehoben wird. Bis dahin fällt die Zulage weg. Diese Freigrenze gilt für Einzelveranlagungen. Werden Paare zusammen veranlagt, verdoppelt sie sich entsprechend. Zusätzlich wurde die Gleitzone beschlossen, innerhalb derer die Zulage teilweise erhoben wird.
Obwohl das Gesetz verabschiedet ist, bleibt fraglich, ob es tatsächlich in dieser Form angewendet werden wird. Die FDP und der Bund der Steuerzahler haben angekündigt, dagegen zu klagen. Sie fordern, dass der Soli-Zuschlag komplett entfällt.