Schenken unter Geschäftsfreunden:Fiskus schaut genau hin

Lesezeit: 2 min

Wer Geschenke an Geschäftspartner verteilt, sollte darüber detailliert Buch führen. Steuerberater Volkmar Heun über die fiesesten Fallen - und wie sie umgangen werden können.

Stefan Weber

Schenken will gut überlegt sein, auch unter steuerlichen Gesichtspunkten, rät Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Volkmar Heun. Er ist Partner der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner in Bonn und hat schon oft erlebt, dass Geschenke zu einer bösen Überraschung für den Gönner geworden sind.

Wer Geschäftsfreunden zu Weihnachten etwas schenkt, muss aufpassen - denn das Finanzamt schaut genau hin. (Foto: Foto: ddp)

SZ: Herr Heun, manche ihrer Berufskollegen raten ihren Klienten, Geschäftsfreunden zu Weihnachten keine Geschenke zu machen, um mögliche Nachfragen des Finanzamts zu vermeiden. Wird der Fiskus tatsächlich gleich hellhörig, wenn Präsente verteilt werden?

Volkmar Heun: Tatsächlich werden Sachzuwendungen bei Betriebsprüfungen oft sehr genau hinterfragt. Deshalb sollten sich die Schenkenden exakt über die Richtlinien informieren und sich entsprechend verhalten.

SZ: Was muss derjenige beachten, der zu Weihnachten, sagen wir, ein paar Flaschen Wein verschenken möchte?

Heun: Die entscheidende Frage in diesem Zusammenhang lautet: Welchen Wert hat der Wein? Sachgeschenke bis zu einem jährlichen Gesamtaufwand von 35 Euro je Empfänger sind als Betriebsausgaben steuerlich voll abzugsfähig.

SZ: Und wenn der Einkaufspreis des Weins 50 Euro beträgt?

Heun: Wer seinen Kunden Geschenke im Wert von mehr als 35 Euro macht, zahlt selbst zusätzlich Steuern. Tückisch dabei ist, dass nicht nur der Differenzbetrag, also in diesem Fall 15 Euro, steuerpflichtig ist, sondern der Gesamtbetrag, also 50 Euro.

SZ: Wie stark greift der Fiskus zu?

Heun: Seit 2007 gibt es die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung für Geschenke. Wer sich dafür entschieden hat, zahlt den Pauschsteuersatz von 30 Prozent auf den gesamten Wert des Präsents ab dem ersten Euro. Dabei kann der Geschenkgeber das Wahlrecht, ob pauschaliert wird oder nicht nur einheitlich ausüben. Das heißt, wenn er sich für die Pauschalierung entscheidet, gilt das für alle Geschenke.

SZ: Was muss der Beschenkte beachten? Muss er, zumal bei wertvollen Geschenken, dies dem Finanzamt als steuerpflichtige Einnahme melden?

Heun: Nein. Die Pauschalbesteuerung bedeutet, dass der Schenker eine Steuer von 30 Prozent für den Beschenkten übernimmt. Vor der Einführung der Pauschalierung bedeuteten Präsente für den Empfänger streng genommen steuerpflichtige Einnahmen. In der Praxis wurde dies jedoch nicht verfolgt.

SZ: Was sollten Firmen, die Geschäftsfreunde beschenken beachten, um nicht das Misstrauen der Finanzbeamten zu erregen?

Heun: Wer Präsente verteilt, sollte darüber genau Buch führen. Er muss exakt dokumentieren, aus welchem Grund er wen wann mit welcher Aufmerksamkeit bedacht hat. Das ist mitunter aufwendig, macht aber die Gespräche mit dem Betriebsprüfer später sehr viel leichter.

SZ: Warum schaut das Finanzamt bei Geschenken so genau hin?

Heun: Weil hohe Einnahmen für den Fiskus winken. Wer beispielsweise die Freigrenze von 35 Euro nicht beachtet und Präsente im Wert von 40 Euro verteilt, muss die komplette Summe versteuern. Da können rasch Nachzahlungen in Höhe von paar Tausend Euro zusammenkommen.

SZ: Wenn es so viele Fallstricke im Steuerrecht gibt, dürfte manchem die Lust am Schenken vergehen.

Heun: Ja, es ist häufig zu beobachten, dass Firmen auf eine Bescherung verzichten, weil sie den Verwaltungsaufwand und kritische Fragen des Finanzamts vermeiden wollen.

SZ: Statt Geschenke an Geschäftsfreunde zu verteilen, spenden viele Unternehmen zu Weihnachten Geld an gemeinnützige Organisationen. Gibt es auch dabei Steuerfallen?

Heun: Es gibt Höchstgrenzen, bis zu denen Spenden steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Und zwar in Höhe von vier Promille der Umsätze zuzüglich der Summe der aufgewendeten Löhne und Gehälter. Oder höchstens 20 Prozent der Gesamteinkünfte.

© SZ vom 24.12.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: