Schadenersatz:Die Frage der Milliardenklage

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Die Hausbanken von Wirecard prüfen, wen sie alles haftbar machen können.

Von Klaus Ott und Meike Schreiber, München

Eins, zwei, drei, vier, fünf, so viele Möglichkeiten prüfen viele Hausbanken der Wirecard AG, um per Schadenersatzklage von ihrem verlorenen Geld einiges wieder zu bekommen. Die fünf möglichen Gegner, gegen die es vor Gericht ginge, sind: der Staat als solcher, weil er die Finanzaufsicht schlecht organisiert hat. Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin, weil sie nicht ausreichend kontrolliert habe. Die Wirtschaftsprüfgesellschaft EY, weil sie die Zahlen der Wirecard AG nicht ausreichend untersucht habe. Sowie der frühere Vorstand des Konzerns und der frühere Aufsichtsrats. Viele Juristen der insgesamt 15 Hausbanken haben derzeit viel zu tun.

Nicht in allen, aber bei einigen Instituten soll die Frage, ob man klagen werde, nach Informationen von SZ und WDR bereits grundsätzlich geklärt sein. Ja, heißt es aus einer ausländischen Bank. Man werde auf alle Fälle vor Gericht gehen. Die Frage sei nur noch: gegen wen. "Bei wem hat man die besten Chancen." Beim Staat, also bei der Bundesregierung, eher nicht, heißt es aus dem Bankenkonsortium. Das hatte der Wirecard AG zuletzt 1,6 Milliarden Euro geliehen, die nun erst einmal weg sind. Neben der Bundesregierung gilt auch die Bafin nicht als heißer Kandidat für eine Schadenersatzklage. Bleiben EY sowie die früheren Konzerngremien.

Als wichtige Stimme im Konsortium wird im Kreise der Wirecard-Hausbanken die Commerzbank genannt. Die will sich nicht äußern. Auch die anderen Institute wollen sich öffentlich nicht erklären. Aber das eine oder andere ist doch zu hören, inoffiziell. Zum Beispiel, dass nicht mehr alle 15 Institute im Konsortium dabei sind. Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hat ihre Forderungen gegen die Wirecard AG verkauft. Erfahrungsgemäß geht das nur mit einem großen Abschlag, so dass der LBBW ein großer Schaden von weit mehr als 100 Millionen Euro bleiben soll.

Bei den anderen Instituten sieht es auch nicht besser aus. Der weitaus größte Teil der 1,6 Milliarden Euro dürfte erst einmal verloren sein. Und falls später über Insolvenzverwalter Michael Jaffé noch Geld hereinkommt, dann wohl nur ein kleiner Teil davon. Bleibt also ein Milliardenverlust, dem eine Milliardenklage folgen dürfte. Und am meisten dürfte unter den verbleibenden Klage-Kandidaten, rein finanziell betrachtet, wohl bei der Wirtschaftsprüfgesellschaft EY zu holen sein. Die weist allerdings alle Vorwürfe weit von sich. Man sei von Betrügern hereingelegt worden, sagt EY. Von der Wirtschaftsprüfgesellschaft wäre heftigste juristische Gegenwehr zu erwarten, bis zu einem rechtskräftigen Urteil könnten viele Jahre vergehen.

Die Hausbanken von Wirecard müssen ohnehin erst einmal eine Anwaltskanzlei finden, die einen solchen Fall übernähme. Viele Wirtschaftsjuristen haben bereits andere Mandate in dem Skandal, sind also schon vergeben. Und unter den wenigen großen Kanzleien, die für eine Klage gegen EY übrig blieben, müsste sich erst jemand finden. Viele dieser Kanzleien arbeiten mit den großen Wirtschaftsprüffirmen zusammen.

© SZ vom 18.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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