Leserdiskussion:Passwort raus oder Beugehaft: Was halten Sie vom geplanten Paragrafen?

Sobald "bestimmte Tatsachen den Verdacht" begründen, sollen Staatsanwaltschaft und Polizei sich die "virtuelle Identität" des Verdächtigen greifen können - auch bei leichteren Delikten. (Foto: Jens Büttner/dpa)

Die Polizei soll Konten von Verdächtigen bei Facebook oder anderswo zwangsweise übernehmen dürfen. Das möchte das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer in die Strafprozessordnung hineinschreiben lassen.

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  • Kommentar: Bis der Widerstand gebrochen ist

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