Pkw-Maut:Angriff aus Wien

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Bundesverkehrsminister Scheuer hatte zuletzt angekündigt, die Maut noch in dieser Wahlperiode einzuführen. (Foto: Marcel Kusch/dpa)

Im Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof attackiert Österreich die deutschen Pläne - die Abgabe belaste nur Ausländer.

Von Markus Balser, Berlin

Zum Auftakt des Rechtsstreits um die deutsche Pkw-Maut vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Österreich die Pläne des Bundesverkehrsministeriums hart angegriffen. Die Abgabe verstoße gegen EU-Recht, hieß es am Dienstag vom österreichischen Verkehrsministerium nach der mündlichen Verhandlung in Luxemburg. Straßennutzer würden unter anderem aufgrund der Staatsangehörigkeit diskriminiert (Rechtssache C 591/17). Österreich hat vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das CSU-Prestigeprojekt geklagt. Die Niederlande hatten sich dem angeschlossen. Beide Länder sehen mit dem deutschen Vorhaben EU-Recht verletzt, weil die Maut letztlich nur für Ausländer Zusatzkosten bedeute und sie damit diskriminiere. Die Maut soll auf Bundesstraßen und Autobahnen kassiert werden. Inländische Autofahrer sollen künftig im Gegenzug für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett entlastet werden. Fahrer aus dem Ausland sollen nur für Autobahnen zahlen.

Die Regierung in Wien argumentierte vor dem Gericht, dass durch den zeitlichen Zusammenhang zwischen Maut und Entlastung klar sei, dass Deutsche bessergestellt werden sollten. Diskriminierend sei auch, dass auf den Straßen dann nur Ausländer kontrolliert würden. Bei den Deutschen würde das Geld ja automatisch eingezogen. Beim EuGH verhandelt in der Sache die große Kammer mit 15 Richtern über die deutsche Maut. Das gilt als Hinweis darauf, dass der Gerichtshof selbst den Fall als bedeutend und schwierig einschätzt.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte zuletzt angekündigt, das vom Bundestag beschlossene Vorhaben noch in dieser Wahlperiode umzusetzen, die Maut also spätestens 2021 einzuführen. Im März 2017 hatte auch der Bundesrat grünes Licht für die auf Druck der EU-Kommission leicht geänderten Mautgesetze gegeben. Ein Erfolg der Klage würde für den Zeitplan der Bundesregierung einen herben Rückschlag bedeuten. Das Bundesverkehrsministerium hat bereits erste Aufträge für die Einführung an Unternehmen vergeben. Ein Urteil dürfte voraussichtlich erst Mitte des kommenden Jahres fallen.

Die Pkw-Maut soll nach Angaben des Verkehrsministeriums einige hundert Millionen Euro für Investitionen in das Straßennetz bringen. Nach Abzug der Kosten sollen gut 500 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

© SZ vom 12.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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