Pipers Welt:"Enteignet Springer!"

Lesezeit: 3 min

Die Forderung nach "Vergesellschaftung" der Wohnungsunternehmen ist heute sehr populär. Wie sinnlos sie jedoch ist, zeigt ein Blick auf die zahlreichen Enteignungsdebatten der vergangenen 50 Jahre in Deutschland.

Von Nikolaus Piper

Wohnungen zu enteignen, ist populär in Deutschland. Die Initiatoren des Volksbegehrens in Berlin haben längst das Quorum von 20 000 Stimmen erreicht. Sie werden in der Lage sein, einen Volksentscheid über die "Vergesellschaftung" der Deutsche Wohnen SE und anderer großer Wohnungsunternehmen zu beantragen. Angesichts des allgemeinen Enteignungsfiebers war es wahrscheinlich keine sehr gute Idee des Bundestagsabgeordneten Marco Buschmann von der FDP, ausgerechnet jetzt eine Debatte loszutreten um die Abschaffung des Artikels 15 im Grundgesetz, der Enteignungen zum Zwecke der Vergesellschaftung zulässt und auf den sich die Leute von dem Volksbegehren berufen. Man soll nicht aus Stimmungen heraus die Verfassung ändern.

In der Sache allerdings hat Buschmann recht. Der fragliche Artikel ist, wie er sagt, ein "Relikt aus der Nachkriegszeit", das immer wieder Unfrieden stiftet, ohne je angewandt worden zu sein. Ein Merkposten dafür, dass es in Deutschland antikapitalistische Gefühle gab und gibt.

Was nicht bedeutet, dass sich nicht auch ohne Zuhilfenahme des Grundgesetzes mit dem Thema Enteignung Unfrieden schaffen ließe. Lehrreich ist in diesem Zusammenhang die Geschichte der Enteignungsdebatten, die die Bundesrepublik schon geführt hat. Einen prominenten Platz in dieser Geschichte gebührt der guten alten Parole "Enteignet Springer!". Wer Ende der 1960er- oder Anfang der 1970er-Jahre in Westberlin Politologie oder Soziologie studiert hat, für den war der Verleger Axel Springer der Hauptfeind, den man so schell wie möglich von seinem Zeitungsimperium und seiner Macht trennen wollte. Die Wut der Studenten auf den Verleger war zumindest teilweise verständlich. Springers Zeitungen - Bild, B.Z., Welt und Berliner Morgenpost - beherrschten damals 70 Prozent des Berliner Zeitungsmarktes. Und bei der Berichterstattung über die Studentenbewegung ließen sie nicht immer die Regeln der journalistischen Sorgfalt walten, um es sehr vorsichtig auszudrücken. Als dann am 11. April 1968 der vorbestrafte Anstreicher Josef Bachmann auf den Studentenführer Rudi Dutschke schoss, stand für viele der Schuldige fest: Axel Springer, dessen Zeitungen so lange gegen die Studenten gehetzt hatten. Die Bilder von der Schlacht um die Springer-Zentrale an der Kochstraße - Steine werfende Studenten, prügelnde Polizisten und Wasserwerfer - veränderten das Selbstbild der noch jungen Bundesrepublik dauerhaft.

"Enteignet Springer" wurde ein Slogan, hinter der sich sehr viele gebildete Bundesbürger versammeln konnten. Wobei sich die Enteigner mit Petitessen wie dem Artikel 15 gar nicht erst aufhielten, geschweige denn mit der Frage, was mit den Springer-Zeitungen geschähe, stünden sie erst einmal unter "demokratischer Kontrolle". Wie würde sich diese "demokratische Kontrolle" mit der Pressefreiheit vertragen? Es ging nicht um das Hinterher, sondern um die Enteignung als große antikapitalistischen Geste. Auch die Initiatoren des Berliner Volksbegehrens können nicht sagen, was die Deutsche Wohnen tun soll, wenn sie einmal verstaatlicht ist. Außer keine Gewinne zu machen und die Mieten nicht zu erhöhen.

Die DDR-Enteignungen von 1971 beschleunigten den wirtschaftlichen Niedergang

Von der großen Geste verstehen auch die Jungsozialisten etwas. Die SPD-Jugendlichen beschlossen 1969 auf ihrem Bundeskongress in München, kein braver Parteinachwuchs mehr sein zu wollen, sondern ein "sozialistischer Richtungsverband". Zu dessen neuem Programm gehörte auch die Forderung nach Vergesellschaftung der "Schlüsselindustrien". Man muss sich für einen Augenblick vorstellen, die Jusos hätten sich durchgesetzt, und die Unternehmen, die man damals zu den Schlüsselindustrien rechnete, wären tatsächlich vergesellschaftet worden. Dann wäre die Gesellschaft stolze Eigentümerin lauter sterbender Industrien geworden, von Kohlegruben, Hochöfen, Textilfabriken und anderem. Und wozu?

Die Begeisterung der Jusos für Enteignungen hat auch eine fast tragische Seite. Zehn Jahre zuvor hatte die SPD schon einmal eine Enteignungsdebatte geführt, und deren Ausgang trug wesentlich dazu bei, dass die SPD später eine erfolgreiche Volkspartei werden konnte. Als Ende der 1950er-Jahre die Krise des Kohlebergbaus an der Ruhr ausbrach, widerstand die Mehrheit der Partei der Versuchung, der Krise mit Verstaatlichungsparolen zu begegnen. Die Sozialdemokraten machten ihren Frieden mit der Sozialen Marktwirtschaft und bereiteten das reformerische Godesberger Programm von 1959 vor. Die Jusos fordern stattdessen auch heute noch unverdrossen die "Überwindung" des Kapitalismus.

Bei der Gelegenheit lohnt sich ein kurzer Blick in die Verfassung der DDR vom 8. April 1968. Auch die hatte eine Enteignungsregel. Der entsprechende Artikel 16 kommt ausgesprochen gemäßigt daher: "Enteignungen sind nur für gemeinnützige Zwecke auf gesetzlicher Grundlage und gegen angemessene Entschädigung zulässig." Im Unterschied zur Bundesrepublik war die Enteignung in der DDR aber nicht nur Geste, sondern brutale Praxis. Kurze Zeit später, im Juni 1971, beschloss der achte Parteitag der SED die Enteignung fast aller verbliebenen privaten Betriebe in der DDR. Dabei sprach dann niemand mehr von "gemeinnützigen Zwecken", sondern von der "Stärkung der führenden Rolle der Arbeiterklasse" (so etwa ein offiziöses Geschichtsbuch aus dieser Zeit). Die früheren Eigentümer durften noch als "Berater" in ihren früheren Unternehmen arbeiten. Ihre Entschädigung kam auf ein Sperrkonto. Heute weiß man, wie sehr die Zerstörung des industriellen Mittelstands in den 1970er-Jahren den wirtschaftlichen Niedergang der DDR beschleunigt hat.

© SZ vom 26.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: