Das Internetunternehmen Google ist einer Forderung der ehemaligen Bundespräsidentengattin Bettina Wulff nach Löschung von Suchergebnissen nur eingeschränkt nachgekommen: Der Konzern hat nach Aufforderung Wulffs acht Einträge aus seinen Suchergebnissen verbannt, die aufgrund falscher Tatsachenbehauptungen rechtswidrig gewesen seien, berichtete die Bild am Sonntag.
Unklar war am Montag zunächst, wie viele Löschanfragen im Auftrag Wulffs an Google gestellt worden waren. Wulffs Anwalt dementierte den Bericht der Bild am Sonntag in Teilen. Seine Kanzlei habe nie um die Löschung von 3.000 Sucheinträgen gebeten, sagte ein Anwalt am Montag der Nachrichtenagentur dapd.
Die Kanzlei habe dem Suchmaschinenkonzern Google im Frühjahr eine Liste mit lediglich 51 Einträgen übermittelt, auf denen falsche Tatsachen über Wulff behauptet worden seien. Diesem Schreiben sei irrtümlich eine wesentliche längere Liste mit mehreren tausend Einträgen beigefügt gewesen, die jedoch umgehend zurückgezogen worden sei. Auch habe die Kanzlei nie darum gebeten, den Link auf Bettina Wulffs Wikipedia-Eintrag zu löschen.
Ein Google-Sprecher bestätigte inzwischen, dass das Unternehmen acht der 51 Sucheinträge wegen rechtswidriger Tatsachenbehauptungen gelöscht habe. Noch am Sonntag hatte Google laut dpa behauptet, es habe sich um mehr als 3.000 Löschanfragen gehandelt.
Wulff geht weiter gegen Autocomplete-Funktion vor
Die Liste mit den 51 Beiträgen enthält laut dapd Artikel auf Internetportalen, die aufgrund ihres Unternehmenssitzes im Ausland teilweise juristisch schwer anzugreifen sind. Jedoch wurde auch ein medienkritischer Artikel der Wochenzeitung Der Freitag moniert, der noch online ist.
Bettina Wulff hatte im September für Schlagzeilen gesorgt, weil sie Google wegen der automatischen Vervollständigungsfunktion verklagt hatte. Beim Eintippen des Namens Bettina Wulff waren auch Vorschläge für Suchanfragen zu einer angeblichen Rotlicht-Vergangenheit angezeigt worden. Google hatte damals erklärt, diese Funktion spiegele nur tatsächliche Suchanfragen der Nutzer wider. Es gibt allerdings Namen, bei denen die automatische Vervollständigung abgeschaltet ist. Dazu zählt beispielsweise der ehemalige deutsche Nationaltorhüter Jörg Butt und laut dpa-Informationen mehrere amerikanische Prominente.
Die nun bekannt gewordene Entfernung von Suchergebnissen habe damit aber nichts zu tun, sondern beziehe sich lediglich auf die Entfernung von rechtswidrigen Suchergebnissen, teilte Google mit. Die Klage zur Autovervollständigung werde jetzt an die Google- Zentrale in die USA weitergeleitet, schrieb die Bild am Sonntag. Wulffs Anwälte forderten darin die Löschung von 85 Suchbegriffen aus der automatischen Suchergänzung.
Hinweis der Redaktion: Der Artikel wurde am Montag kurz vor 17 Uhr mit neuen Informationen zur Zahl der Löschanfragen aktualisiert.