Netzneutralität:EuGH untersagt bestimmte Handytarife

Handytarife, bei denen bestimmte Dienste etwa für Musik-Streaming nicht auf das Datenvolumen des Kunden angerechnet werden, verstoßen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Die Anbieter dürften bestimmte Anwendungen nicht bevorzugt behandeln, die Nutzung der übrigen Dienste nach Verbrauch des Datenvolumens hingegen blockieren oder verlangsamen, befanden die Richter (C-807/18 und C-39/19). Dies verstoße gegen den Grundsatz der Netzneutralität, wonach alle Daten im Internet diskriminierungsfrei gleich behandelt werden müssen. Hintergrund ist ein Fall in Ungarn, bei dem es um Tarife mit begrenztem Internet-Datenvolumen geht. Ist dieses Volumen verbraucht, wird der weitere Datenverkehr verlangsamt oder blockiert. Der Datenverkehr bestimmter Dienste wie Video- oder Musikstreaming-Apps wird jedoch nicht auf das Volumen angerechnet und ist auch nicht von der Verlangsamung betroffen. Ähnliche Tarife werden auch in Deutschland angeboten. Susanne Blohm von der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärte, dass die bekanntesten deutschen Angebote wohl nicht von dem EuGH-Urteil betroffen seien, weil bei ihnen alle Apps - also beispielsweise auch die bevorzugten Musik- oder Streaming-Dienste - von der Tempo-Drosselung betroffen seien. Dies betonte auch die Telekom: "Bei uns wird alles gleichbehandelt. Wenn reduziert wird, gilt das für alle Dienste", sagte ein Sprecher. Verbraucherschützer sehen auch die Angebote in Deutschland kritisch. "Über kurz oder lang besteht jedoch die Gefahr, dass sich solche Angebote negativ auf die Wahlfreiheit der Verbraucher und Angebotsvielfalt am Markt auswirken", sagte Blohm.

© SZ vom 16.09.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: