Mobilfunk:Streit um Roaming bei 5G

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Der neue Mobilfunk-Standard 5G sollte Deutschland endlich an die Weltspitze der digitalen Infrastruktur katapultieren. Durch neue Vorgaben der Bundesregierung drohen nun Verzögerungen.

Von Markus Balser, Berlin

Die schnelle Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G droht zu platzen. In einem Brandbrief, den die Bundesnetzagentur an die Bundesministerien für Wirtschaft und Verkehr versandt hat, warnt die Behörde die Bundesregierung eindringlich vor nachträglichen Vorgaben für die Telekomkonzerne. Eine solche Änderung noch vor der für das Frühjahr geplanten Auktion der Frequenzen würde "erhebliche Rechtsunsicherheiten verursachen und das Auktionsverfahren gefährden", schreibt die Fachabteilung der Bonner Behörde.

Dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung zufolge soll der neue Mobilfunk-Standard Deutschland an die Weltspitze der digitalen Infrastruktur katapultieren. 5G soll Daten bis zu 20-mal schneller übertragen als das derzeitige LTE-Netz. Vor allem erlaubt es den verbundenen Geräten, quasi in Echtzeit zu kommunizieren. Das ist vor allem für industrielle Anwendungen wichtig, wie etwa das autonome Fahren oder neue Anwendungen in der Industrie. Allerdings erfordert 5G auch eine komplett neue Infrastruktur.

Zum Problem könnte nach Ansicht der Bundesnetzagentur nun werden, dass Teile des Bundestags im Kampf gegen Funklöcher das sogenannte lokale Roaming erzwingen wollen. Dabei würden Handynutzer in einem Funkloch automatisch und kostenlos mit dem Netz eines anderen Telekomkonzerns verbunden. Netzbetreiber sehen das äußerst kritisch. Sie müssten Konkurrenten die Nutzung eigener Funkmasten ermöglichen und warnen vor diesem Hintergrund vor einer Entwertung ihrer Investitionen.

Die Netzagentur sah das letztlich ähnlich und verzichtete auf das Instrument, als sie Ende November die Regeln für die Frequenzauktion präsentierte. Sie schrieb den Unternehmen nur vor, dass die Firmen miteinander über die gemeinsame Nutzung von Masten verhandeln müssen. Damit wollen sich führende Politiker des Bundestags nicht abfinden. Unions- und SPD-Parlamentarier starteten deshalb eine Initiative für eine Gesetzesänderung, der in Regierungskreisen gute Chancen eingeräumt werden. Eine sogenannte "Formulierungshilfe" zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes soll es der Netzagentur ermöglichen, das Roaming zu erzwingen. Als erstes hatte die FAZ darüber berichtet.

Die Netzagentur sieht das allerdings kritisch, auch wenn sie dadurch mehr Macht erhielte. Die Fachleute gehen davon aus, dass der Vorstoß zum Rückschlag werden könnte. Sie fürchten, dass die Netzabdeckung so schlechter anstatt besser werden könnte. Mit Blick auf die rechtlichen Unsicherheiten sei fraglich, "ob und in welchem Umfang ein Netzbetreiber in den weiteren Netzausbau - insbesondere im ländlichen Raum - investieren wird, wenn er im Nachhinein Wettbewerber auf sein Netz lassen muss". Die Behörde wollte sich am Freitag nicht zu dem Vorgang äußern.

© SZ vom 08.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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