Mietpreisbremse:Missglückt

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In Berlin sind die Preise für Wohneigentum im ersten Quartal 2022 besonders stark gestiegen. (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Der Deutsche Mieterbund bemängelt, dass die Mieten vielerorts über der erlaubten Grenze liegen. Der Grund dafür seien zu viele Lücken im Gesetz.

Von Gianna Niewel, Berlin

Die Mietpreisbremse greift nicht so, wie vom Deutschen Mieterbund erhofft. "Offensichtlich werden die gesetzlichen Regelungen von vielen Vermietern ignoriert", sagte Bundesdirektor Lukas Siebenkotten am Montag in Berlin. Er bezieht sich in seinem Urteil auf zwei nicht repräsentative Studien zur Entwicklung der Mieten in Berlin, Hamburg, München und Frankfurt am Main. Dort lagen in dem untersuchten Zeitraum zwischen Einführung der Mietpreisbremse am 1. Juni 2015 und 30. Juni 2016 mehr als zwei Drittel aller Angebote für die Wiedervermietung einer Wohnung oberhalb der Mietpreisbremse, also über der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent.

Die Ursachen für den Misserfolg liegen in den Ausnahmen zum bestehenden Gesetz: Wenn der Vormieter etwa bereits mehr bezahlt hat als die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent, muss der Vermieter die Miete bei einer Neuvermietung nicht senken und kann weiter die hohe Miete verlangen. Erstmals vermietete Wohnungen sind ganz ausgenommen.

Der Deutsche Mieterbund fordert daher, das Gesetz noch vor der Bundestagswahl im Herbst nächsten Jahres zu korrigieren. So sollte die Mietpreisbremse etwa bundesweit und flächendeckend angewandt werden - bisher gilt sie in elf von 16 Bundesländern und dort nur in ausgewiesenen Ballungsgebieten. Ausnahmen wie etwa eine zu hohe Vormiete sollten gestrichen werden; zumindest aber sollte der Vermieter verpflichtet werden, prüfbare Angaben zur Höhe der Vormiete zu machen, wenn die von ihm geforderte Miete die Mietpreisobergrenze überschreitet. Kurzum: Die Regeln sollten für den Mieter verständlicher sein, der Vermieter sollte strikter bestraft werden, wenn er sich nicht an die Vorgaben hält.

Die Daten, auf die sich der Deutsche Mieterbund bezieht, stammen aus den Angebotsmieten des Internetportals ImmobilienScout24. Wohnungen, die auf andere Art vermietet worden sind, wurden nicht berücksichtigt.

© SZ vom 13.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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