Mehrwertsteuer:Keine Frage der Logik

Warum zahlen Hotels weniger Mehrwersteuer? Und was hat die Einrichtung einer Imbissbude mit dem Steuersatz auf Currywürste zu tun? Im deutschen Steuersystem gibt es viele kuriose Umsatzabgaben. Eine Übersicht in Bildern.

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Warum zahlen Hotels weniger Mehrwersteuer? Und was hat die Einrichtung einer Imbissbude mit dem Steuersatz auf Currywürste zu tun? Im deutschen Steuersystem gibt es viele kuriose Umsatzabgaben. Eine Übersicht in Bildern. Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für das Hotelgewerbe von 19 auf sieben Prozent war zu Jahresbeginn 2010 auf Druck von FDP und CSU in Kraft getreten. Offiziell sollten damit grenznahe Beherbergungsbetriebe konkurrenzfähig bleiben, Experten kritisierten die Senkung jedoch als teures Wahlgeschenk.

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Die ermäßigte Mehrwertsteuer gilt auch für Campingplätze. Wer aber länger als sechs Monate an einem Ort verweilt, ist ein Dauercamper und zahlt Miete. Und die ist, wie auch die reguläre Kaltmiete von Wohnungen, von der Mehrwertsteuer befreit.

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Eigentlich sollten die Ausnahmen nur für "Waren des täglichen Bedarfs" gelten. Auf Lebensmittel wie Käse, Milch, Kaffee oder Äpfel gibt es deshalb den reduzierten Steuersatz.

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Ein deutscher Klassiker: Auf die Currywurst zahlt ein Imbisskunde nach einem Urteil vom August 2011 nur sieben Prozent - es sei denn, er kann sich hinsetzen. Dann wird der volle Steuersatz fällig. Noch eine Spitzfindigkeit haben sich die Richter ausgedacht: Gehören Stühle oder Bänke der Bude nebenan, werden aber trotzdem benutzt, bleibt es beim verbilligten Satz.

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Auf Getränke wird der volle Mehrwertsteuersatz fällig. Dazu zählen auch Bier, Wein und Mineralwasser; nicht aber ...

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(Foto: Jens Meyer/AP)

... Leitungswasser. Der Gang zum Wasserhahn wird mit nur sieben Prozent besteuert.

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Wurst zählt zu den Waren des täglichen Bedarfs, deshalb gibt es auf die Scheiben vom Metzger den ermäßigten Steuersatz.

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Am Imbiss oder im Schnellrestaurant wird es etwas komplizierter: Normalerweise zahlt der Kunde 19 Prozent. Nimmt er die Wurst jedoch mit, fallen nur sieben Prozent Mehrwertsteuer an.

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Unlogisch sind die Regeln auch in der Gesundheitsversorgung: Der Arztbesuch ist komplett steuerfrei, ...

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... während der Patient für Medikamente die vollen 19 Prozent zahlen muss.

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Beim Pferdekauf werden nur sieben Prozent Mehrwertsteuer berechnet, ebenso wie bei Mauleseln und Maultieren. Nicht aber bei ...

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... Eseln. Für deren Kauf wiederum der volle Satz fällig wird. Zumindest, wenn sie leben. Bei geschlachteten Eseln gilt wiederum der ermäßigte Steuersatz.

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Auch im öffentlichen Nahverkehr werden lediglich sieben Prozent berechnet, ...

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(Foto: ag.dpa)

... Fahrten mit mehr als 50 Kilometern jedoch voll besteuert.

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(Foto: AFP)

Für die Tour mit dem Taxi gilt das Gleiche: Innerorts zahlen die Passagiere den ermäßigten Satz, auf Überlandfahrten die vollen 19 Prozent.

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