Management-Versicherungen:Spitzenposition = Spitzenrisiko

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Die meisten Manager verdienen nicht nur überdurchschnittlich, sie sind auch höheren Risiken ausgesetzt. Doch Versicherungen reduzieren die größten Gefahren, sowohl aus Sicht der Führungskraft, als auch aus der des Unternehmens.

Matthias Autenrieth

Kommt in der Öffentlichkeit die Rede darauf, dass eine Versicherung für Schäden aufkommt, die ein Manager durch eigene Fehler verursacht hat, gibt es dafür fast nie Verständnis . Dem stehen schon klassische Erziehungsgrundsätze wie "Man muss für seine Fehler gerade stehen" entgegen. So richtig dieser Grundsatz in Erziehungsfragen vielleicht auch sein mag, ihn eins zu eins in das Geschäftsleben von Vorständen, Aufsichtsräten und Geschäftsführern zu übertragen, greift zu kurz.

Um Spitzenkräften auch angesichts beunruhigender Umstände nicht den Mut zu unternehmerischen Entscheidungen zu nehmen, werden ihnen spezielle Haftplichtversicherungen angeboten. (Foto: Foto: Photocase/danielschoenen)

Verständlicher und allgemein akzeptabler wird die Existenz der angesprochenen Managerhaftpflicht- oder Directors-and-Officers-Versicherung, wenn man bedenkt, dass deutsche Manager 20 Jahre nach der 1986 erfolgten Einführung dieser Versicherung in Deutschland geschätzte 84.000 Rechtsvorschriften beachten mussten.

Schutz bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht

Dabei können Führungskräfte nicht nur für eigene Verstöße belangt werden, sondern auch dann, wenn sie nicht verhindern, dass Untergebene Bestimmungen zuwider handeln. Kommt es zu Fehlverhalten und entstehen daraus Schäden, haftet der Manager im Extremfall mit seinem Privatvermögen.

Darauf, dass das eigene Unternehmen dann hinter ihnen steht, können sich die Entscheider nur sehr bedingt verlassen. Die Mehrheit der Schadenersatzansprüche gegen Manager wird von der eigenen Gesellschaft gestellt. Um der Spitzenkraft aber angesichts dieser beunruhigenden Lage nicht den Mut zu unternehmerischen Entscheidungen zu nehmen, haben Unternehmen einen etwas paradoxen Weg gewählt. Sie versichern ihr Management gegen Schadenersatzforderungen, die sie möglicherweise einmal selbst gegen diese richten könnten.

Kostenübernahme im Krankheitsfall

Dies ist aber nicht der einzige Fall, bei dem Unternehmen im Zusammenhang mit ihren Führungskräften auf die Hilfe von Versicherern zurückgreifen. Ein anderes Risiko ist der Weggang oder Ausfall von Managern. Während sich eine Gesellschaft gegen Abwerbungsversuche oder Kündigung mittels eines hohen Gehalts, eines angenehmen Arbeitsklimas oder eines motivierenden Aufgabenzuschnitts schützen kann, steht sie einer möglichen schweren Erkrankung hilflos gegenüber.

Um die finanziellen Folgen zu reduzieren, greifen etliche Unternehmen auf die seit Anfang der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts in Deutschland zugelassenen Versicherungen gegen schwere Erkrankungen zurück.

Rechtsschutz bei Strafverfahren

Doch nicht nur Unternehmen möchten sich absichern, auch auf Seiten der Spitzenkräfte herrscht Nachfrage nach Versicherungsleistungen. Managern steht unter anderem ein Angebot an speziellen Rechtsschutzversicherungen offen, die auf deren besondere Arbeitsbedingungen zugeschnitten sind. Diese Versicherungen gehen dabei über den normalen Arbeitsrechtsschutz hinaus und decken beispielsweise auch die Verteidigung in Strafverfahren ab, die sich aus der beruflichen Tätigkeit ergeben können.

Hinter den meisten dieser Versicherungsangebote steht letztlich - neben dem verständlichen Wunsch der Versicherungsunternehmen, Geld zu verdienen und Policen zu verkaufen - ein Gedanke: Den Manager soweit als möglich von den Hemmnissen übergroßer Vorsicht zu befreien und ihm so die Möglichkeit zu geben, in vernünftigem Maße unternehmerisch zu handeln. Eine Absicherung für unfähige Manager, die unverantwortliche Risiken eingehen, bieten die Versicherungen allen landläufigen Vorurteilen zum Trotz aber nicht.

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