Luftverkehr:Übernahme von Niki fraglich

Deutschland muss das Insolvenzverfahren für die Air-Berlin-Tochter Niki nach einem Beschluss des Landgerichts Berlin an Österreich abgeben.

- Deutschland muss das Insolvenzverfahren für die Air-Berlin-Tochter Niki nach einem Beschluss des Landgerichts Berlin an Österreich abgeben. Niki habe seinen Sitz in Wien, ebenso wie die für die Fluglinie zuständige Aufsichtsbehörde, erklärte das Gericht. Es gab damit einer Beschwerde des österreichischen Fluggast-Dienstleisters FairPlane gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg für Berlin als Insolvenzort statt. Sollte Niki selbst jetzt nicht gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen, müsste das Verfahren in einigen Wochen in Österreich von vorne beginnen - der ausgehandelte Verkauf von Niki an den britisch-spanischen Luftfahrtkonzern IAG steht damit infrage.

Der Fluggast-Dienstleister FairPlane verspricht sich von einem Konkursverfahren in Österreich bessere Chancen, Kundenforderungen von mehr als 1,2 Millionen Euro durchzusetzen. Das Amtsgericht hatte sich dagegen für Berlin entschieden, weil das operative Geschäft und die Führung von Niki praktisch am Sitz der Konzernmutter Air Berlin angesiedelt gewesen seien. Über das Hauptverfahren müsse nun das Landesgericht Korneuburg entscheiden, erklärte FairPlane. Der Flugrechte-Dienstleister hatte dort bereits die Eröffnung der Insolvenz über Niki beantragt. Bis zu einer abschließenden Entscheidung könnte das Insolvenzverfahren in Berlin weiter betrieben werden, sagte eine Gerichtssprecherin. Doch der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther erklärte, das Verfahren werde angesichts der Entscheidung nicht eröffnet.

© SZ vom 09.01.2018 / Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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