Verzerrter Wettbewerb
Jede Pizza, die aus Deutschland in die Schweiz geliefert wird, muss durch den Zoll - auch wenn sie nach der Abfertigung längst kalt geworden ist. Nach monatelangen Gesprächen lehnt die Schweizer Zollbehörde nun eine unbürokratische Regelung für den "Pizza-Grenzverkehr" aus dem Nachbarland ab.
Der Berner Oberzolldirektor Rudolf Dietrich entschied, "dass sich eine 'Pizza-Sonderlösung' nicht rechtfertigen lasse". Dabei gehe es nicht nur um Zollabgaben, sondern auch um Lebensmittelvorschriften und agrarpolitische Bestimmungen.
Wettbewerbsverzerrungen zulasten von Schweizer Anbietern müssten verhindert werden - die Pizza bei Lieferdiensten in der Schweiz ist deutlich teurer, wie die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) bereits vor einem Jahr feststellte.
Bäckereien oder Apotheken könnten ähnliche Forderungen stellen
Der Schweizer Zoll will mit einer Regelung für Pizza-Kuriere keinen Präzedenzfall schaffen, denn dann könnten "auch Bäckereien, Apotheken, Cateringfirmen, Handwerker und nicht zuletzt auch die Kurierfirmen und die Post ähnliche Begehren stellen", sagte der Oberzolldirektor. "Hier eine Grenze zu ziehen, ist äußerst schwierig."
Auf deutscher Seite stieß das auf Unverständnis: Da es die größte Nachfrage nach Pizza-Bestellungen am Abend gebe, also außerhalb der Öffnungszeiten des Zollamts, "kommt die Praxis einem Exportverbot gleich", hieß es von Seiten der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee.